Lärmschutz bei Veranstaltungen ist ein wichtiger Baustein. Lärm kann nicht nur die Gesundheit schädigen, sondern in extremen Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen wie eine Anklage wegen Körperverletzung nach sich ziehen. Veranstalter tragen daher eine hohe Verantwortung, Lärmbelästigungen für Anwohner, Beschäftigte und Besucher zu minimieren.
Rechtliche Grundlagen für Lärmschutzmaßnahmen
Der Lärmschutz für Anwohner wird durch Regelwerke wie die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm), die Freizeitlärmrichtlinie und das Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt. Besucher sind durch Normen wie die DIN 15905 Teil 5 geschützt, während die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung den Schutz von Beschäftigten regelt.
Grundsätze des Bundesgerichtshofs (BGH) für Anwohner
Der BGH stellt klar, dass Veranstaltungen wie Volksfeste oder traditionelle Umzüge Teil des gesellschaftlichen Lebens sind und dadurch gelegentliche Lärmbelästigungen tolerierbar sein müssen, besonders wenn diese Ereignisse selten stattfinden. Dennoch gelten Einschränkungen: Nach 22 Uhr hat der Schutz der Nachtruhe grundsätzlich Vorrang vor den Interessen der Veranstalter und feiernden Gäste, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern. Lärmbelästigungen können bei Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung jedoch unter bestimmten Umständen als unwesentlich eingestuft werden, wobei dies immer eine Frage des Einzelfalls bleibt.
Lärmschutzmaßnahmen planen
Veranstalter sollten frühzeitig Maßnahmen planen, um den Schutz von Anwohnern, Besuchern und Mitarbeitern sicherzustellen. Dazu gehört die Einhaltung gesetzlicher Lärmgrenzen, das Prüfen alternativer Standorte sowie der Einsatz geeigneter Technik zur Lärmreduzierung. Besonders wichtig ist die Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft.
Empfehlungen für Veranstalter
Lärmschutz sollte nicht nur als lästige Pflicht gesehen werden, sondern als zentraler Aspekt einer verantwortungsvollen Veranstaltungsplanung. Veranstalter sollten bspw. auch den Dialog mit betroffenen Anwohnern suchen, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Maßnahmen auf einer weiteren Webseite unserer Kanzlei: eventfaq.de/laermschutz.