
Unsere Termine im
Datenschutzrecht,
IT-Recht und
Veranstaltungsrecht
Wir sind Referenten auf Fachtagungen und Kongressen, aber wir veranstalten auch selbst Webinare. Unten finden Sie unsere kommenden Termine in einer Übersicht; Sie können sich direkt in unserem Ticketshop anmelden, dort finden Sie auch weitere Details zum Webinar.
Unsere Webinare bringen Sie mit aktuellen und spannenden Themen aus dem Datenschutzrecht, IT-Recht und Veranstaltungsrecht auf den neuesten Stand. Wir erklären ohne „Juristen-Deutsch“ wichtige Rechtsfragen und besprechen mit Ihnen gerne Ihre Fragen.
Unsere nächsten Termine:
Cybersecurity als Rechtspflicht - Warum wohl auch ihr Unternehmen nachlegen muss
Kurzbeschreibung der Veranstaltung:
In heutiger Zeit ist das Thema IT- und Cybersicherheit noch einmal enorm in den Fokus geraten. Sprach man früher in erster Linie über die Gefahr von Industriespionage oder Hackerangriffen zum Zwecke der Erpressung, so ist die Sicherung kritischer Infrastrukturen durch verschiedene Vorkommnisse (man denke nur an den IT-Angriff auf den Bundestag oder erst jüngst den Stromausfall in Berlin) in ihrer Bedeutung massiv gewachsen. Der Gesetzgeber ist schon länger dabei, durch neue Gesetze und Verordnungen oder durch Anpassung bestehender die Unternehmen mehr und mehr in Sachen IT-Sicherheit in die Pflicht zu nehmen. Spätestens durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, sind viele zehntausend Unternehmen neu in den Anwendungsbereich solcher gesetzlicher Vorgaben gekommen. Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt wird in diesem Webinar die wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Cybersicherheit für Unternehmen beleuchten.
Das besprechen wir u.a.:
✔ Welche Gesetze und Verordnungen betreffen die Cybersicherheit?
✔ Welche Branchen und Unternehmen sind betroffen?
✔ Was müssen Unternehmen grundsätzlich tun, um rechtskonform zu sein?
✔ Wie kann Schutt, Waetke Rechtsanwälte Ihnen dabei behilflich sein?
Zielgruppe:
Geschäftsleitung, Management, IT-Admins, interne Datenschutzkoordinatoren, Informationssicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die mit IT-Sicherheit und Datensicherheit zu tun haben
Referent:
Rechtsanwalt Timo Schutt

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Häufige Fragen zu unseren Webinaren:
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Unser Videokonferenztool ist alfaview. Alle Rechenzentren haben ihren Standort und Unternehmenssitz in Deutschland, auch alfaview ist zertifiziert nach ISO 27001.
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Seien Sie idealerweise ca. 5 Minuten vor Beginn im Raum, damit etwaige technische Fragen geklärt werden können.
System- und Netzwerkanforderungen für das Konferenztool alfaview:
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Die meisten unserer Webinare sind kostenfrei.
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Bei kostenpflichtigen Webinaren haben wir für unsere Mandanten Sonderpreise bzw. unsere Mandanten können kostenfrei teilnehmen.
Nein, die Webinare werden nicht aufgezeichnet, auch die Chatverläufe werden nicht gespeichert.
Die Teilnehmer können sich 2 Stunden vor Beginn ein Handout als PDF herunterladen; den Link dazu erhalten sie mit der Anmeldung.
Alle anwesenden Teilnehmer können sich nach der Veranstaltung auch eine Teilnahmebestätigung herunterladen; den Link dazu erhalten sie mit der Anmeldung – der Link wird aber nur aktiviert, wenn der angemeldete Teilnehmer auch wirklich anwesend war.
Die Webinare beginnen im Regelfall um 10 Uhr, und dauern meist ca. 60 Minuten.
Die Uhrzeiten werden zum jeweiligen Webinar im Ticketshop konkret angegeben.
Selbstverständlich. Sie können gerne Fragen mit ihrem Mikrofon oder schriftlich im Chat stellen.