
Inhouse-Schulung
für Ihre Mitarbeiter
Bilden Sie Ihre Beschäftigten weiter!
Nutzen Sie die Kompetenz und jahrelange Erfahrung von Timo Schutt – ohne “trockene” oder unverständliche Juristensprache.
Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen zu meinen Inhouse-Schulungen.
Egal ob 1 Stunde, 1 Tag oder 1 Woche. Egal ob online oder bei Ihnen im Unternehmen. Egal ob zum Thema Datenschutz, zu Haftungsfragen, zum Urheberrecht oder über Grundlagen der IT-Sicherheit. Teilen Sie mir einfach Ihre individuellen Themenwünsche, Zeit- und Ortvorstellung für die Weiterbildung Ihre Mitarbeiter mit. Ansonsten kann ich Sie gerne über die Möglichkeiten informieren.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf
Ich kann Ihre Fragen zur Inhouse-Schulung besprechen und lasse Ihnen gerne ein Angebot zukommen.
Folgende Themen sind denkbar, sie sind nur beispielhaft genannt:
Zum Datenschutz
AVV, Verantwortlichkeiten, Einwilligung, Berechtigtes Interesse, Cloud, KI, Videoüberwachung, Ticketing, Webseiten, Datenschutzerklärung(en), Betroffenenrechte, Compliance, Speicherdauer, Löschpflichten, Verhalten bei Datenpannen usw.
Möglich sind alle Themen aus dem Datenschutz!
Natürlich ist auch eine Kombination aus meinen Rechtsgebieten machbar.
Zum Digitalrecht
Data Act, Cyber Resilience Act, KI-Verordnung, Big Data, Webdesign, Webshop, NIS-2 Richtlinie usw.
Möglich sind alle Themen im Kontext mit Veranstaltungen!
Natürlich ist auch eine Kombination aus unseren Rechtsgebieten machbar.
Zum IT-Recht
Software, Hardware, Pflege, Wartung, LoI, SAS, Costumizing, Webdesignvertrag, Fernabsatz, Domainrecht, IT-Sicherheit, IT-Compliance, E-Commerce, Abmahnung, Informationspflichten, Cookie-Banner, DSGVO usw.
Möglich sind alle Themen aus dem Internet- und IT-Recht!
Natürlich ist auch eine Kombination aus unseren Rechtsgebieten machbar.
Wie läuft eine Schulung ab?
- Sie schicken die Anfrage per Mail, oder mithilfe des nachfolgenden Formulars. Dann klären wir im Vorfeld die Inhalte der Schulung, evtl. den Termin und ob die Schulung bei Ihnen oder online stattfinden soll.
- Sie erhalten dann ein Angebot.
- Nach Auftragserteilung reserviere ich einen Termin (ggf. auch einen Alternativtermin).
- Kurz vor der Schulung melde ich mich nochmal, um Hintergründe der Teilnehmer, Details Ihrer Arbeit zu klären und die Schulung möglichst auf den konkreten Bedarf zuzuschneiden.
- Ihre Mitarbeiter können und sollen Fragen stellen, diskutieren, neugierig sein.

Ihre Anfrage für eine Inhouse-Schulung:
Inhouse-Schulung
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Der SWR veranstaltet jedes Jahr sehr viele Events. Herr Waetke hat unseren Mitarbeitenden, die für die Konzeption, Umsetzung und Evaluation von Events zuständig sind mit seinem Seminar „Veranstaltungsrecht“ die wichtigsten rechtlichen Grundlagen klar und deutlich vermittelt. Besonders relevant, da ein für alle neues Thema, waren seine Erläuterungen und Empfehlungen zu Events in der aktuellen Corona-Situation. Vielen Dank, für ein interessantes und wichtiges Seminar, das uns sehr gut präsentiert wurde.
Christina Benz, Südwestrundfunk
Häufige Fragen zu meinen Inhouse-Schulungen:
Das hängt von Ihnen ab, beides ist möglich.
Natürlich sind wir bei Online-Schulungen flexibler: Sowohl terminlich, als auch bei Verschiebungen. Außerdem sind Online-Schulungen natürlich auch kostengünstiger, weil die Hinreise und Rückreise entfallen.
Aber wie gesagt: Beides ist möglich.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt wird die Schulung persönlich durchführen.
Auch hier richte ich mich nach Ihnen: Aus dem IT-Recht, Datenschutzrecht und Digitalrecht sind alle Themen denkbar. Beispiele dazu finden Sie oben. Die Themen stimme ich mit Ihnen ab, gerne kann ich hierzu auch Empfehlungen geben.
Das hängt von Ihnen ab: Ab 1 Stunde ist alles möglich. Ich kann Ihnen gerne Empfehlungen geben, da ich weiß, zu welchem Thema wir wie viel Zeit benötigen.
Bezüglich der Teilnehmerzahl bin ich maximal flexibel.
Es gibt keine Einheitspreise, da die Preise auch vom Vorbereitungsaufwand, Reisezeiten, Dauer, Inhalten usw. abhängig sind. Bei Verbänden bzw. Vereinen, Kommunen, gemeinnützigen Einrichtungen usw. biete ich auch günstigere Konditionen an.
Als Standardpreise für Unternehmen in der Privatwirtschaft rechne ich für ein Webinar bspw. wie folgt:
Die erste Stunde berechne ich i.d.R. mit 500 € netto; darin ist der Abstimmungsaufwand und die Themenauswahl enthalten. Jede weitere Stunde berechne ich mit meinem regulären Stundensatz von zzt. 360 € netto.
Sie erhalten von mir ein unverbindliches Angebot.

Noch unschlüssig?
Melden Sie sich doch zu meinen kostenfreien Webinaren an und lernen Sie mich dort kennen!