Die GEMA verwaltet Rechte an Musikstücken. Veranstalter öffentlicher Events müssen für die Nutzung fremder Musik eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Dies gilt nicht für private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern im Freundeskreis.
Viele Komponisten übertragen ihre Rechte an die GEMA, die diese dann (weltweit) verwaltet und Lizenzgebühren einzieht – auch für Werke ausländischer Verwertungsgesellschaften, basierend auf internationalen Verträgen.
GEMA-freie Musik als Alternative
Veranstalter können GEMA-freie Musik nutzen, wenn sie Werke von Komponisten verwenden, die nicht Mitglied bei der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind. Trotzdem muss eine Genehmigung des jeweiligen Urhebers eingeholt werden! Die GEMA bietet den Vorteil, dass es nur einen Ansprechpartner und feste Tarife gibt, während man bei GEMA-freier Musik die Rechte und die Höhe der Lizenzgebühren individuell ggf. mit mehreren Urhebern in unterschiedlicher Sprache klären muss.
Abgrenzung zwischen privat und öffentlich ist entscheidend. Bei Veranstaltungen wie Mitarbeiterfeiern oder Schulveranstaltungen ist oft unklar, ob diese öffentlich sind. Öffentliche Veranstaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist und die Teilnehmer keine enge Verbindung untereinander haben.
Veranstalter tragen die Verantwortung für GEMA-Gebühren. Wenn eine Location mit Rahmenvertrag angemietet wird, deckt dieser Vertrag in der Regel nur Veranstaltungen des Vermieters ab. Der Veranstalter muss eigenständig GEMA-Gebühren zahlen.
Was ist (auch) GEMA-freie Musik?
Musikstücke von Urhebern, die länger als 70 Jahre tot sind, sind auch als GEMA-frei.
Übrigens: Ein gutgläubiger Erwerb von Rechten ist nicht möglich, weshalb Vorsicht bei der Nutzung vermeintlich freier Musik aus dem Internet geboten ist.
Weitere Informationen zu den Tarifen und zur GEMA finden Sie auf eventfaq.de.