Besondere Kategorien personenbezogener Daten oder auch einfach „sensible Daten“ genießen laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen besonderen Schutz. Sie dürfen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen überhaupt verarbeitet werden. Ist die Verarbeitung ausnahmsweise zulässig, ist ebenso sorgfältig zu prüfen, wie die Datenverarbeitung von statten gehen kann, um eine Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte nach dem Stand der Technik auszuschließen. Was genau sensible Daten sind und wie mit diesen umzugehen ist, um rechtliche Nachteile, wie Bußgelder oder Ansprüche Dritter, zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt.