Das Thema Mitarbeiterdatenschutz ist immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. Denn im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten grundsätzlich dieselben Datenschutzregeln, wie auch in sonstigen Verhältnissen. Allerdings gibt es auch Besonderheiten, die sich aus dem Wesen des Beschäftigungsverhältnisses ergeben. Gleichwohl haben wir bis heute trotz verschiedener Anläufe kein ausgewiesenes Beschäftigtendatenschutzgesetz. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gelten jedoch in vollem Umfang. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was konkret vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer im Mitarbeiterdatenschutz zu beachten ist.