Seit der Katastrophe auf der Loveparade 2010 in Duisburg sind zahlreiche Leitfäden zur Sicherheit von Veranstaltungen entstanden. Doch es gibt bis heute keine einheitliche Definition für eine Großveranstaltung: Verschiedene Bundesländer und Institutionen haben ihre eigenen Kriterien entwickelt, um Veranstaltungen mit potenziellen Risiken zu bewerten. Ein Kriterium ist die “Großveranstaltung”.
Ein erster Orientierungsrahmen aus NRW definierte Großveranstaltungen anhand der Besucherzahlen oder des Verhältnisses zur Einwohnerzahl der Kommune. Diese Definition wurde 2021 jedoch aufgegeben, da sie weder wissenschaftlich haltbar noch rechtlich bindend war. Stattdessen wird nun jedes Event individuell auf ein erhöhtes Gefährdungspotenzial untersucht.
Der Leitfaden des Hessischen Innenministeriums verfolgt einen ähnlichen Ansatz und betrachtet Faktoren wie Veranstaltungsort, Besucherstruktur und Infrastruktur. Auch in München gibt es keine feste Definition. Hier unterscheidet man zwischen „normalen Veranstaltungen“, „kritischen Veranstaltungen“, „Großveranstaltungen“ und „kritischen Großveranstaltungen“ anhand verschiedener Sicherheitskriterien.
Welche rechtlichen Folgen hat das Fehlen einer Definition?
Die genannten Leitfäden sind keine Gesetze, sondern Orientierungshilfen für die Behörden. Veranstalter sind nicht unmittelbar verpflichtet, die dort genannten Vorgaben einzuhalten. Allerdings kann eine Behörde bestimmte Sicherheitsmaßnahmen fordern, sofern sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt. Wer als Veranstalter Sicherheitsvorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Konflikte mit den Behörden, sondern setzt auch die Sicherheit der Besucher aufs Spiel. Feuerwehr, Polizei und Sicherheitsbehörden verfügen über wertvolle Erfahrungswerte, die Veranstalter berücksichtigen sollten.
Wie weit die Behörden gehen dürfen, wenn sie Sicherheitskonzepte oder andere Maßnahmen vorschreiben, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der geltenden Gesetzeslage ab.
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