Bekanntlich kann man einen Vertrag grundsätzlich „formlos“ schließen, d.h. eben auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt).
Ob das im Einzelfall sinnvoll ist bzw. nicht ein schriftlicher Vertrag mit eigenen Regelungen sinnvoller wäre, ist eine Frage des Einzelfalls. Oft aber ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen:
- Dann gibt es später keinen unnötigen Streit über das Vereinbarte;
- dann können auch andere regelungsbedürftige Punkte geregelt werden, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben (auf das man zurückgreifen würde, wenn es keine individuellen Vereinbarungen gibt).
Aus Sicht der Compliance kann es auch oftmals erforderlich sein, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Nun unterstellen wir mal, es gibt einen schriftlichen Vertrag. Dann sollte…
- dieser Vertrag keinesfalls von irgendwoher kopiert worden sein;
- dieser aktuell sein und aktuell juristisch geprüft worden sein; zudem muss der Inhalt branchentypisch sein und zu den Bedürfnissen des konkreten Vertragsverhältnisses passen;
- man auch wissen, was in dem Vertrag steht und sich genau daran halten. Das hört sich leichter an als es ist: Meist verschwindet der Vertrag in der Schublade, und man vergisst bspw. später bei nachträglichen Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags, dass womöglich die Schriftform dafür vereinbart wurde.
Warum keine Kopie?
Dafür bzw. besser gegen eine Kopie sprechen viele Punkte, insbesondere:
- Verträge und AGB können urheberrechtlich geschützt sein, d.h. eine Kopie wäre eine Urheberrechtsverletzung.
- Der Autor ist oft unbekannt: Hat dieser ggf. auch einfach irgendwo abgeschrieben? Woher kennen Sie seine juristische Kompetenz?
- Sie kennen ggf. die Aktualität des Vertrages nicht. Wann wurde er das letzte Mal geprüft und überarbeitet?
- Sie wissen ggf. nicht, ob der Verwender des Vertrages bestimmte Formulierungen ganz bewusst eingesetzt hat, die für Sie aber nachteilig sein können. Wir stellen oft fest, wenn wir AGB überprüfen sollen, dass sich darin Klauseln finden, die eigentlich genau das Gegenteil bewirken von dem, was für den Mandanten sinnvoll wäre; der Grund: Er hat die Klausel versehentlich von einem Unternehmen kopiert, das vertraglich gesehen auf der Gegenseite steht und damit ganz andere vertragliche Interessen verfolgt.
- Sie können ggf. nicht wissen, ob der fremde Vertrag tatsächlich auch zu Ihrem Geschäftsfeld passt.
Es mag verlocken sein, aber fremde AGB bzw. Verträge zu kopieren, sollte unterlassen werden.
Künstliche Intelligenz
By the way: Man könnte ja auch auf die Idee kommen, einen Vertrag mithilfe von Künstlicher Intelligenz zu erstellen. Auch hier gelten aber die vorstehenden Bedenken: Auch hier weiß man nicht, woher die KI ihre Vorlagen bezogen hat. Aber natürlich kann die KI gute Ideen liefern für mögliche Inhalte für einen Vertrag. Allerdings: Dazu muss die KI genau wissen, was Vertragsgegenstand sein soll und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Wer also die KI mit unvollständigen oder gar fehlerhaften Informationen füttert, erhält auch keinen ordentlichen Vertragsentwurf. Auch wird der Rechtslaie nicht erkennen können, ob der Vertragsentwurf ausreichend gut ist.