Darf oder muss der Locationvermieter die Aufbauten des Veranstalters kontrollieren? Darf oder muss der Messeveranstalter die Messestände seiner Aussteller überprüfen?
Es kann viele Situationen geben, in denen ein Vertragspartner den anderen überprüfen möchte. Hier können dann im Vertrag Betretungsrechte, Kontrollrechte, Auskunftsrechte bzw. Rechnungslegungsrechte vereinbart werden. In diesem Beitrag geht es mir speziell um eine Problematik:
Einer der beiden Vertragspartner möchte aus irgendeinem Grund den anderen kontrollieren können: Er möchte etwas anschauen, er möchte Einblick in etwas erhalten, er möchte Dokumente einsehen usw. Oftmals höre ich auch in meiner Beratungspraxis, dass der Mandant glaubt, er müsse kontrollieren: Er glaubt, es gebe eine gesetzliche Vorschrift, dass er prüfen müsse.
Umgekehrt höre ich dann auch vom Kontrollierten, dass er glaubt, er sei nicht mehr verantwortlich, wenn er nach einer Kontrolle eine Freigabe bzw. ein OK erhalte.
Aufgrund dieses Konglomerats von (möglichen) Missverständnissen empfehle ich daher eine vertragliche Klarstellung – wenn Sie anwaltliche Unterstützung bei der wirksamen Formulierung brauchen, schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@eventfaq.de!
Was soll eine „Kontrollklausel“?
Derjenige, der kontrollieren muss oder möchte, sollte zunächst einmal vereinbaren, dass er (ggf. auch wann, wie, wie oft usw.) kontrollieren darf.
Außerdem sollte er die Rechtswirkung seiner Kontrolle klären = welche rechtlichen Auswirkungen soll die Kontrolle haben (oder ggf. eben nicht haben)?
Soll heißen: Schreiben Sie in den Vertrag, dass eine Kontrolle nichts an den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich bestehenden Verantwortung ändert; anders ausgedrückt: Nur weil kontrolliert wird, möchte man nicht mehr Verantwortung übernehmen, als man sie ohnehin kraft Vertrag oder Gesetz bereits hat. In diesem Kontext sollte man zugleich klären, dass dies auch bei nicht durchgeführten Kontrollen gelten soll.
Sie haben bereits Vertragsvorlagen bzw. AGB und wollen wissen, ob diese „sicher“ sind? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien AGB-Check. Senden Sie uns hierfür Ihre AGB via E-Mail an uns.
Oder Sie brauchen AGB bzw. einen Vertrag – unter anderem mit einer solchen „Kontrollklausel“? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schutt-waetke.de und wir informieren Sie, welche Verträge bzw. AGB sinnvoll sein können.