Viele bringen das Veranstaltungsrecht und das Versammlungsrecht durcheinander.

  • Eine Veranstaltung ist eine Versammlung.
  • Eine Versammlung ist eine Veranstaltung.

Klar soweit?

Versammlung = Veranstaltung?

Eine Versammlung kann aber auch eine Veranstaltung sein, für die nicht die „normalen“ Regelungen einer „normalen“ Veranstaltung gelten. Eine Versammlung fällt nämlich unter die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit. So besagt Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Auch eine Versammlung darf aber nicht alles dürfen sollen, daher heißt es in Art. 8 Absatz 2 GG:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Diese Beschränkung ergibt sich dann aus dem Versammlungsgesetz.