Viele bringen das Veranstaltungsrecht und das Versammlungsrecht durcheinander.

  • Eine Veranstaltung ist eine Versammlung.
  • Eine Versammlung ist eine Veranstaltung.

Klar soweit?

Eine Versammlung kann aber auch eine Veranstaltung sein, für die nicht die „normalen“ Regelungen einer „normalen“ Veranstaltung gelten. Eine Versammlung fällt nämlich unter die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit. So besagt Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Auch eine Versammlung darf aber nicht alles dürfen sollen, daher heißt es in Art. 8 Absatz 2 GG:

„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Diese Beschränkung ergibt sich dann aus dem Versammlungsgesetz.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag auf unserem Blog.

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