Veranstaltungen erfordern oft eine Genehmigung.

Sie wird zumeist benötigt, wenn eine Veranstaltung öffentlich ist oder die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Beispiele sind die Nutzung des öffentlichen Straßenraums, Ausschank von Alkohol, Feuerwerk (außerhalb Silvester) oder der Bau einer Versammlungsstätte. Auch Lautstärke, die Nachbarn stört, oder Transporte am Sonntag können genehmigungspflichtig sein. Für unterschiedliche Sachverhalte können unterschiedliche Behörden zuständig sein; so ist erforderlich, frühzeitig die Zuständigkeiten herauszufinden bzw. zu erfragen.

Genehmigungen können mit Auflagen verbunden sein.

Behörden dürfen diese aber nur im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen erlassen. So können Auflagen erlassen werden bspw. aus dem Straßenverkehrsrecht, Immissionsschutzrecht oder dem Gaststättenrecht – jedoch grundsätzlich spezifisch nur für dieses Rechtsgebiet (d.h. eine Auflage gemäß Straßenverkehrsrecht muss eine spezifisch straßenrechtliche Auflage sein). In einigen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen für Veranstaltungen (z.B. im LStVG in Bayern oder im SOG in Hamburg).

Besonderheiten bei genehmigten Versammlungsstätten

Veranstaltungen in Versammlungsstätten, die bereits baurechtlich genehmigt sind, benötigen keine zusätzliche Genehmigung, solange sie sich im Rahmen eben dieser bereits einmal Baugenehmigung halten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf eventfaq.de: Wann braucht man für eine Veranstaltung eine Genehmigung?