In vielen gewerblichen Mietverträgen wird die Haftung des Mieters sehr weit gefasst. Oft soll der Mieter nicht nur für eigene Schäden haften, sondern für alle Schäden während der Mietzeit – unabhängig vom Verursacher. Doch eine pauschale Haftungsklausel ist im Regelfall unwirksam.

