Mietrecht ist im Veranstaltungsbereich allgegenwärtig. Ob Locations oder Veranstaltungstechnik – Mieten und Vermieten sind zentrale Themen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Wohnraum- und Gewerbemietrecht, wobei viele Regelungen der Wohnraummiete nicht auf die Gewerbemiete anwendbar sind. Veranstalter sollten daher sorgfältig prüfen, ob (gesetzliche) Standardlösungen aus der Wohnraummiete für ihre Fälle geeignet und ausreichend sind.