Die Berechnung der maximal zulässigen Personenzahl in einer Versammlungsstätte ist entscheidend für die Sicherheit und Durchführbarkeit eines Events. Dabei sind neben den Besuchern auch alle Mitwirkenden und Beschäftigten zu berücksichtigen. Um die Personenzahl korrekt zu ermitteln, wird ein mehrstufiger Ansatz empfohlen, wobei das kleinste Ergebnis der Berechnungen die zulässige Zahl bestimmt.

  1. Genehmigungsbasierte Personenzahl
    Die maximal zulässige Personenzahl ist oft bereits in der Bau- und Betriebsgenehmigung oder im genehmigten Brandschutzkonzept festgelegt. Es ist ratsam, diese Unterlagen zu prüfen, bevor eigene aufwendige Berechnungen angestellt werden. Betreiber sollten zudem sicherstellen, dass die Genehmigung noch aktuell und vollständig ist.
  2. Flächenbasierte Berechnung
    Die Personenzahl kann nach der Nettofläche der Versammlungsstätte gemäß § 1 Abs. 2 der MVStättVO berechnet werden. Nur besucherzugängliche Flächen werden dabei berücksichtigt.
  3. Berechnung nach Rettungswegbreiten
    Eine weitere Methode ist die Berechnung nach der Breite der Rettungswege, wie in § 7 Abs. 4 MVStättVO beschrieben. Es gilt, im Freien pro 200 Personen eine lichte Breite von 1,20 m für Rettungswege zu berücksichtigen.
  4. Individuelle Anpassungen
    Neben den formellen Berechnungen können individuelle Faktoren wie die Komplexität der Location oder die Personalstärke die zulässige Personenzahl beeinflussen. Diese Überlegungen sollten schriftlich festgehalten werden, besonders, wenn sie von den errechneten Zahlen abweichen.

Fazit

Die kleinste der ermittelten Zahlen bestimmt die zulässige Personenzahl. Diese Zahl umfasst die Besucher, Mitwirkenden und Beschäftigten. Veranstalter dürfen keine Tickets über diese Kapazität hinaus verkaufen und Betreiber und Veranstalter müssen sicherstellen, dass der Bestuhlungsplan der errechneten Personenzahl entspricht.

Weitere Informationen zur Berechnung der Besucherzahl finden Sie unter eventfaq.de.