Verträge im Eventbereich wirken oft simpel, sind juristisch jedoch hochkomplex. Das Vertragsrecht ist im Eventbereich besonders anspruchsvoll, da gesetzliche Bestimmungen nicht alle branchenspezifischen Besonderheiten abdecken. Es gilt also, diese branchenspezifischen Besonderheiten zu (er)kennen und in einen Vertrag bzw. in AGB zu verpacken.

Kritisch wird es, wenn Individualverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwechselt werden. Viele Unternehmen glauben, AGB seien lediglich das Kleingedruckte – juristisch betrachtet können jedoch auch normale Vertragsklauseln “AGB” sein, wenn sie mehrfach verwendet werden. Ein Konzertvertrag, eine Hausordnung oder selbst Zahlungsbedingungen auf einer Rechnung können AGB im rechtlichen Sinn sein und unterliegen daher sehr strengen Anforderungen.