Diego Fernando Vargas Gualtero (canva)

Eventrecht

für Tagungen, Kongresse, Festivals,
Incentives, Messen, Volksfeste u.a.

Ihr Experte: Thomas Waetke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und medienrecht

Alle Rechtsfragen rund um jede Art von Veranstaltung - bundesweit
Schwerpunkte insb. bei Verträgen, Datenschutz und Sicherheit
Netzwerk mit Brandschutz, Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen

Unsere Kompetenz im Veranstaltungsrecht

mit jahrelanger Erfahrung in Theorie und Praxis

Sie konzentrieren sich auf Ihr Business!

Die Basis für Ihr erfolgreiches Event ist die Beratung durch einen Anwalt vom Fach.

Rechtsanwalt Thomas Waetke ist vom Fach!

24.650.000,00 – eine beeindruckende Zahl. Das ist die Summe in Euro an Bußgeldern, die durch Rechtsverstöße auf Veranstaltungen drohen.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Business. Wir kümmern uns um notwendige Fragen wie z.B. zur Versammlungsstättenverordnung, Ausländersteuer, Verträgen mit Fotografen, Vermietung von Technik, Genehmigungen, Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit von AGB, Zulassungsprocedere für Messen, Haftungsfragen, Verkehrssicherung, Datenschutzerklärungen, Hausordnung, Künstlersozialkasse, Scheinselbständigkeit, Delegation der Veranstaltungsleitung, GEMA, Arbeitsschutzrecht (z.B. Arbeitszeit), Lärmschutz, Vertragsgestaltung, Videoüberwachung, Sicherheits-Maßnahmen usw.

ngampolthongsai (canva)
Sie suchen praxisorientierte und pragmatische Lösungen? Sie wollen nicht viele Jahre später von der Haftung überrascht werden? Profitieren Sie von unserem Know-How und langjähriger Erfahrung in und mit der Branche!
Kontaktieren Sie Thomas Waetke
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mögliches Bußgeld in Millionen €
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Funktionen mit Verantwortung

Unsere Leistungen im Veranstaltungsrecht

… werden Sie überzeugen

  • Wir beraten und unterstützen Sie grundsätzlich in allen Belangen rund um Ihre Veranstaltung. Dabei können wir auf unsere jahrelange Erfahrung in Theorie und Praxis zurückgreifen.
  • Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihrer geplanten Veranstaltung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen.
  • Wir erstellen Gutachten, z.B. zu Fragen der Versammlungsstättenverordnung.
  • Wir prüfen bspw. Ihr Sicherheitskonzept auf Vollständigkeit und können dabei auf ein funktionierendes Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen (z.B. Brandschutz, Crowd-Management, Polizeirecht, Strafrecht usw.).
  • Wir bieten einen kostenfreien AGB-Check an: Hier können Sie Ihre AGB bzw. Ihren Vertrag analysieren lassen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Dienstleistern und der Erstellung klarer Verantwortlichkeiten.
  • Wir schulen Ihre Mitarbeiter: In Inhouse-Schulungen mit den Themen Ihrer Wahl bringen wir Ihre Mitarbeiter nicht nur auf den neuesten Stand, sondern helfen bei vielen Fragen des Alltags. Die Seminare halten wir dabei nicht juristisch-trocken, sondern in entspannter Atmosphäre, die einlädt zum mitdiskutieren.
  • Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge und AGB, die Sie rund um eine gelungene Veranstaltung benötigen.
  • Wir begleiten Sie durch das Wirrwarr von Vorschriften und sorgen für pragmatische und rechtssichere Lösungen.
  • In unseren zumeist kostenfreien Webinaren können Sie Ihr Wissen auffrischen. Alle Termine und Themen finden Sie in unserer Termin-Übersicht.
  • Wir stehen Ihnen auch gerne live beratend während Ihrer Veranstaltung vor Ort zu Seite.

 

Ihr Spezialist: Thomas Waetke

Wussten Sie, ...

... dass es 200 Regelwerke gibt, die bei einer Veranstaltung gelten können?
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Baugesetze der Länder
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • DGUV Informationen, Regelwerke und Vorschriften
  • DSGVO
  • Einkommensteuergesetz
  • Gaststättengesetz
  • Gewerbeordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • Jugenschutzgesetz
  • Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Polizeigesetze der Länder
  • Sozialgesetzbücher
  • TA Lärm
  • Technische Regeln (TROS, TRLV usw.)
  • Umsatzsteuergesetz
  • Urheberrechtsgesetz
  • Versammlungsstättenverordnungen der Länder
  • u.a.
... dass es 70 gesetzlich geregelte Funktionen, gibt, die auf Veranstaltungen notwendig sein können?
  • Aufsicht führende Personen
  • Auftragsverarbeiter
  • Betreiber
  • Brandschutzbeauftragte
  • Brandschutzhelfer
  • Brandsicherheitswache
  • Bühnen- und Studiofachkraft
  • Datenschutzbeauftragte
  • Evakuierungshelfer
  • Koordinatoren
  • Projektleiter
  • Requisiteur
  • Sachkundige Personen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Supervisor
  • Technische Leiter
  • Veranstaltungsleiter
  • Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
  • u.a.

Wir bringen Licht ins Dunkle und entwickeln die vielen Vorschriften und Verantwortungsbereiche zu passgenauen Lösungen für unsere Mandanten. Dies geschieht übrigens auch im Compliance-Interesse, um potentielle und unnötige Haftungsfallen für das Unternehmen zu vermeiden.

Vertrags-Check

  • Wir analysieren Ihre AGB bzw. Ihren Vertrag
  • Kostenfrei, schnell, unverbindlich
  • Auf Wunsch bieten wir notwendige Korrekturen an
Zum AGB-Check

Neue AGB

  • Branchenspezifische Verträge bzw. AGB
  • Mit über 20-jähriger Expertise
  • Auch kurzfristig realisierbar
Weitere Informationen

Inhouse-Schulung

  • Bei Ihnen vor Ort oder online
  • Flexible Termine, Stornierung und Verlegung
  • Individuell, unterhaltsam, verständlich
Weitere Informationen
Arten von Veranstaltungen, die wir betreuen
  • Ausstellungen
  • Betriebsveranstaltungen
  • Corporate Events
  • Digitale Veranstaltungen
  • Incentives
  • Kongresse, Tagungen
  • Märkte, Volksfeste
  • Messen
  • Open Air-Festivals
  • Seminare, Fortbildungen
  • Sport-Veranstaltungen
  • Stadtfeste
  • Tagungen
  • Volkfeste u.a.
Mandanten, die wir betreuen
  • Berater, Sachverständige
  • Caterer
  • Eventagenturen
  • Genehmigungsbehörden
  • Location-Vermieter
  • Personaldienstleister
  • Sicherheitsdienste
  • Sponsoren
  • Technische Dienstleister
  • Veranstalter u.a.
Themen, mit denen wir arbeiten
  • Aushilfen, Weisungsbefugnisse, Delegationen, Guidelines, Unterweisungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeit, Lärmschutz, Mitwirkungspflichten
  • Datenschutzerklärungen, AVV, Datenschutzkonzepte, Fotos/Videos, Videoüberwachung
  • Festsetzungs- und Zulassungsverfahren für Volksfeste, Messen usw.
  • Haftung & Verantwortung, Verkehrssicherung, Haftungsklauseln
  • GEMA, KSK
  • Genehmigungsverfahren
  • Scheinselbständigkeit
  • Sicherheitskonzepte, Räumungskonzepte
  • Verträge mit Referenten oder Fotografen u.a.

Zur Rechtsberatung

Verträge, die wir erstellen oder prüfen
  • Aufträge an/von Agenturen
  • Ausstellerverträge
  • Delegation der Veranstaltungsleitung
  • Gastspielverträge
  • Hausordnung
  • Kooperationsverträge
  • Letter of Intent
  • Lizenzverträge
  • Mietverträge für Räume und Flächen
  • Mietverträge für Technik und Equipment
  • Sponsorenverträge
  • Subunternehmerverträge u.a.

Mehr erfahren zur Vertragsgestaltung

Was ist der Unterschied zwischen Eventrecht und Veranstaltungsrecht?

Wir differenzieren da nicht. Es mag sein, dass manche unterscheiden wollen zwischen „Event“ und „Veranstaltung“, aber im juristischen Sinne sehen und machen wir da keinen Unterschied.

Thomas Waetke
Beratung

Thomas Waetke

Sprechen Sie mich jederzeit an. Ich berate und unterstütze Sie. Bundesweit und schnell.
Mehr über mich

EVENTFAQ – die Plattform zum Eventrecht!

EVENTFAQ.de ist ein einzigartiges Wissensportal zum Veranstaltungsrecht, das (fast) alle rechtlichen Themen rund um Veranstaltungen auf den Punkt bringt und erklärt. Außerdem finden Sie dort viele Checklisten und aktuelle Nachrichten!

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