Thomas Waetke
Sebastian Heck

Thomas Waetke

RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT

Ihr Anwalt für Veranstaltungsrecht

Veranstaltungssicherheit, Datenschutz, Verkehrssicherung, Genehmigungen, ...
Verträge mit Agenturen, Stornoklausel, Fotos, GEMA, KSK u.v.m.
Rechtsberatung, Inhouse-Schulungen, AGB-Check, Vertragsgestaltung

Ich habe an der Universität Augsburg studiert, wo ich mich schon früh im Kulturreferat engagiert und dabei viele große und kleine Veranstaltungen organisiert habe. Außerdem habe ich bei einem Sicherheitsdienst als Ordner und Helfer gearbeitet.

Mein Referendariat habe ich am Landgericht Karlsruhe absolviert, später in einer Wirtschaftskanzlei in Pforzheim gearbeitet und dort erste Erfahrungen gesammelt.

Im Jahr 2003 habe ich mich mit meinem Kollegen Timo Schutt mit der Kanzlei selbstständig gemacht und mich dabei von Anfang auf das Veranstaltungsrecht fokussiert.

Seit 2008 ist bin ich auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Ich verfüge zusätzlich über die Sachkunde im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), die Fachkunde nach BGV A3 und VDE 0105-100 der elektrotechnisch unterwiesenen Person sowie die Sachkunde für das Erstellen und Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen.

Von 2013 bis 2018 war ich Justiziar im Bundesverband Veranstaltungssicherheit, und von 2018 bis 2022 Justiziar im Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.

Thomas Waetke
Sebastian Heck
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Was macht Thomas Waetke als Eventrechtler?

  • Er prüft und erstellt Verträge und AGB: Veranstalterverträge, Agenturaufträge, Gastspielverträge, Vermietungs-AGB usw.
  • Er unterstützt Mandanten bei Verhandlungen, d. h. er kommentiert die Vertragsvorlagen bspw. der Auftraggeber, kommuniziert mit deren Rechtsabteilungen usw.
  • Er berät zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen, die sich im Laufe einer Veranstaltungsplanung ergeben, z.B. zur VStättVO, Verkehrssicherung, ANÜ, KSK, Scheinselbständigkeit, Verträge, Datenschutz, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Compliance usw.
  • Er schult Mitarbeiter – vor Ort und/oder online.
  • Bei Bedarf holt er Experten aus unserem Netzwerk mit ins Boot, z.B. Steuerberater, Fachanwälte aus anderen Rechtsgebieten oder Sachverständige für Sicherheitsfragen.
  • Er begleitet Mandanten auf dem Weg durch den Dschungel von unzähligen Paragraphen und zeigt pragmatische, aber dennoch möglichst sichere und rechtmäßige Lösungen auf.

Kurz: Alles, was mit Veranstaltungen und Paragraphen zu tun hat.

Mehr zum Veranstaltungsrecht

Wer sind unsere Mandanten?

  • Veranstalter von Messen, Tagungen, Sportevents usw.
  • Eventagenturen von 1 Mitarbeiter bis mehreren hundert Mitarbeitern
  • Technische Dienstleister bzw. Vermieter
  • Hotels
  • Location-Vermieter
  • Sicherheitsdienste
  • Berater (bspw. für Veranstaltungssicherheit)
  • Genehmigungsbehörden
  • Fachabteilungen aus Konzernen
  • Messebauer
  • Vermittlungsagenturen
  • Personaldienstleister u.a.
bepslabor (canva)

Wollen Sie auch Mandant werden?

Profitieren Sie von unserer Expertise aus mehreren hundert Mandaten aus über 20 Jahren, von unserem Netzwerk und unserem Anwalts-Know-How.

Mehr über Thomas Waetke

Dozent in Seminaren & Lehrgängen (seit 2006)
  • Business Forum GmbH (Bonn): Veranstaltungsrecht
  • EurAka gGmbH (Baden-Baden): Veranstaltungsrecht für Fortbildungsseminare
  • FH Köln: Fachplaner/in und Leiter/in Besuchersicherheit
  • IHK Karlsruhe: Veranstaltungsfachwirt und Zusatzqualifikation Veranstaltungsassistent
  • Internationale Hochschule Bad Honnef
  • Internationale Event- & Congress-Akademie (Mannheim): Eventrecht
  • International School of Management (München): Event- und Tourismusmanagement
  • Media Akademie (Stuttgart): Medienrecht und Wirtschaftsrecht
  • TÜV Saarland: „Grundlagen der Veranstaltungssicherheit“
  • TÜV Süd: Planungskoordinator für Veranstaltungssicherheit
  • Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH: Sicherheitsfachperson für Versammlungsstätten
  • Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (Stuttgart): Urheberrecht, Veranstaltungssicherheit
  • Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK Karlsruhe für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau sowie für die Zusatzqualifikation Veranstaltungsassistent u.a.
Referent in Inhouse-Schulungen

U.a. hier war Rechtsanwalt Thomas Waetke schon in Unternehmen oder Behörden zu Inhouse-Schulungen:

Augsburg, Bad Homburg, Baden-Baden, Balingen, Berlin, Biberach, Bonn, Bottrop, Darmstadt, Dortmund, Düsseldorf, Eschborn, Essen, Frankfurt am Main, Gießen, Hamburg, Hannover, Ingolstadt, Karlsruhe, Kempten, Koblenz, Köln, Krefeld, Landau, Leipzig, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Mainz, Mannheim, München, Münster, Neustadt, Nürnberg, Nürtingen, Potsdam, Regensburg, Rheinstetten, Roth, Schorndorf, Soest, Stuttgart, Unterhaching, Weissach, Wolfratshausen, Wolfsburg, Wuppertal.

Seit der Pandemie führen wir verstärkt Online-Schulungen durch. Die Vorteile liegen auf der Hand: Flexiblere Termine, weniger Zeitaufwand, geringere Kosten.

Referent auf Tagungen & Kongressen (seit 2003)
  • Abendworkshop Eventrecht des Stuttgarter Anwaltverein
  • Baden-Württembergische Fachtagung der Verwaltungsakademie (Stuttgart)
  • Baurecht & Brandschutz Symposium (Frankfurt)
  • Best of Events (Dortmund)
  • Certified Award (Essen)
  • Event High School (Oberhausen, Leverkusen, Köln sowie digital)
  • Fachtagung Veranstaltungssicherheit TÜV Nord (Hamburg)
  • Fachtagungen der VdS Schadenverhütung GmbH (Köln)
  • Kessel Kongress (Stuttgart)
  • Kongress Veranstaltungssicherheit des bvvs (Bad Dürkheim)
  • LOCATIONS Messe (Mannheim, Leipzig, Ludwigsburg, und bei gestreamten Vorträgen)
  • IBIT Fachtagung Veranstaltungssicherheit (Bonn, Berlin)
  • IMEX (Frankfurt)
  • ITB (Berlin)
  • mbt Meetingplace (Frankfurt, München)
  • meet (Hamburg)
  • MICEconnections (Köln)
  • Praxisforum der Bundesgartenschau-Gesellschaft (Bonn)
  • ProLight & Sound (Frankfurt)
  • Verbändekongress (Düsseldorf, Berlin) u.a.
Veröffentlichungen
  • Fachartikel in Zeitschriften (z.B. Event Partner)
  • Internetportal EVENTFAQ mit ca. 4.000 Beiträgen
  • Grundzüge des Eventrechts *
  • Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis *

* Aktuell sind alle Auflagen unserer Bücher abverkauft. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Auflagen steht noch nicht fest. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schutt-waetke.de, wenn wir Sie unverbindlich auf die Warteliste setzen sollen: Wir informieren Sie, sobald ein Zeitpunkt feststeht.

Berufliche Mitgliedschaften
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
  • Reporter ohne Grenzen e.V.
Private Mitgliedschaften und Engagement
  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
  • Karlsruher Ruder-Verein Wiking e.V.
  • KATT e.V.: Der Karlsruher Tier-Tisch, versorgt bedürftige Frauchen und Herrchen von Hunden und Katzen mit Futter, Spielzeug u.a., damit die liebgewonnenen Haustiere auch in finanzieller Not nicht verwahrlosen bzw. aus gewohnter Umgebung herausgerissen werden müssen.
  • PETA Deutschland e.V.
  • Tierschutzverein Ettlingen e.V.
  • Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
  • Zoofreunde Karlsruhe e.V.

Die Vier Pfoten Stiftung für Tierschutz unterstützt Thomas Waetke monatlich mit einem kleinen Spendenbetrag.

Was bedeutet die Bezeichnung "Fachanwalt"?

Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.

Thomas Waetke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer

  • mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
  • besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.

Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.

Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das  Veranstaltungsrecht. Herr Waetke dürfte sich also nicht „Fachanwalt für Veranstaltungsrecht“ nennen – aber bspw. „Spezialist für Veranstaltungsrecht“, da er nachweislich auf diesen Themenbereich spezialisiert ist und über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.

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