Für Rechteinhaber hat sich die Möglichkeit gegen Verletzungen ihrer Rechte im Internet vorzugehen, maßgeblich verbessert. Denn Internet-Plattformen können jetzt auch direkt als Täter bei Rechtsverletzungen haften. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn die Plattform wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Nutzer rechtsverletzende Inhalte bereitstellt und dennoch keine geeigneten technischen Maßnahmen dagegen ergreift, also nicht die Inhalte löscht oder schon so blockiert, dass sie erst gar nicht auf der Plattform erscheinen.
Konkret ging es in insgesamt sieben Verfahren um die Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform „YouTube“ und des Internetsharehosting-Dienstes „uploaded“ für von Dritten auf der Plattform bzw. unter Nutzung des Dienstes begangene Urheberrechtsverletzungen.
Es wurden nämlich verschiedene Songs bzw. Alben auf diese Plattformen hochgeladen.
Urteil des Bundesgerichtshofs
Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Sharehosting-Plattform (hier also „uploaded“) wie auch einer Video-Sharing-Plattform (hier „YouTube“), der allgemeine Kenntnis von der Verfügbarkeit von Nutzern hochgeladener rechtsverletzender Inhalte hat oder haben müsste, selbst eine öffentliche Wiedergabe der von Nutzern hochgeladenen rechtsverletzenden Inhalte vornimmt, wenn er ein solches Verhalten seiner Nutzer dadurch wissentlich fördert, dass er ein Geschäftsmodell gewählt hat, das die Nutzer seiner Plattform dazu anregt, geschützte Inhalte auf dieser Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich zu machen.
Damit ist es jetzt wesentlich einfacher, direkt gegen die Plattformbetreiber vorzugehen. Selbst, wenn der tatsächlich handelnde Nutzer nicht bekannt ist, kann der Inhaber von Rechten also mit diesen Argumenten erfolgreich den Plattformbetreiber in Anspruch nehmen.
Wir haben Rechteinhabern aus der Musik-, Games-, Film- und Hörspiel-Branche schon in vielen Fällen zu ihrem Recht bei Verletzungen im Internet verholfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um große oder kleine Rechteinhaber geht.