Sie nutzen soziale Medien im geschäftlichen Kontext? Dann sollten Sie diese 12 Grundsätze aus dem Social Media Recht kennen:
1. Haftungsfalle Account-Name: Sie dürfen sich nicht jeden beliebigen Namen für einen Account / ein Profil aussuchen. Lassen Sie vorab den Namen auf eine Kollision mit bestehenden Namensrechten oder Markenrechten prüfen.
2. Impressumspflicht: Jedes Profil muss mit dem vollständigen Impressum wie auf der eigenen Website versehen werden. Kein Link, sondern der vollständige Text.
3. Vorsicht Urheberrecht: Posten Sie nur Inhalte, die von Ihnen stammen oder die Sie berechtigterweise im Internet nutzen dürfen und für die sie auch Unterlizenzen (an die Plattformbetreiber) vergeben dürfen.
4. Achtung bei Bildern: Selbst, wenn Sie Bilder lizenziert haben, bedeutet das nicht zwingend dass Sie diese in Social Media nutzen dürfen. Checken Sie vorab die Lizenzbedingungen (Was darf ich mit dem Bild konkret tun?).
5. Keine Irreführung: Verzichten Sie darauf, sich Likes, Fans, Follower etc. zu kaufen oder zu erschleichen, denn das wäre unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Dasselbe gilt natürlich für Fake-Bewertungen u.ä.
6. AGB beachten: Jede Plattform hat AGB, Nutzungsbedingungen etc., die Sie akzeptieren und beachten müssen. Bei Verstößen droht die Account-Löschung mit der Folge, dass alle Investitionen in den Account dahin sind.
7. Vorsicht beim Teilen: Das Teilen von Inhalten, die rechtswidrig sind (bspw. urheberrechtlich geschütztes Bild) kann als Ihre eigene rechtswidrige Tat abgemahnt werden. Der gute Glaube an die Rechtmäßigkeit schützt Sie nicht.
8. Vorsicht beim Liken und Kommentieren: Likes & positive Kommentare zu rechtswidrigen Postings können als ein „zu Eigen machen“ als Ihre eigene Rechtsverletzung angesehen werden.
9. Vorsicht bei Logonutzung: Schauen Sie sich an, für welche Zwecke die Plattformen die Nutzung ihrer Logos gestatten: Es ist nicht alles erlaubt.
10. Datenschutz & Social Media Plugins: Sie dürfen nicht alle Social Media Plugins in Deutschland nutzen. Und, wenn Sie die erlaubten Plugins nutzen, dann muss darauf, auf die Zwecke der Datennutzung u.v.m. in den Datenschutzhinweisen Ihrer Website hingewiesen werden.
11. Haftungsfalle Fans & Follower: Postings von Followern auf eigener Timeline können rechtswidrig sein und zu Ihrer eigenen Haftung (Störerhaftung) führen.
12. Schulen Sie sich & Ihre Mitarbeiter: Wer im Unternehmen für Social Media verantwortlich ist sollte mindestens rudimentäre Kenntnisse der rechtlichen Gefahren haben. Solche Schulungen können auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung verhindern.
Wenn Sie diese Grundsätze beachten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Für alles weitere: Kontaktieren Sie uns.
Rechtsberatung, Schulungen, Workshops und vieles mehr zu allen Themen rund um Social Media, Internet & Co. erhalten Sie bei uns: Rufen Sie uns jetzt an (0721 / 120 500) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schutt-waetke.de. Wir beraten und unterstützen Sie.
Nutzung sozialer Medien aus rechtlicher Sicht riskant
Die Nutzung von sozialen Medien birgt rechtlich betrachtet eine Menge Fallen.
Wussten Sie beispielsweise, dass Sie bereits mit einem Klick auf „Teilen“ eine Urheberrechtsverletzung begehen können? Oder, dass ein unbedachtes „Like“ von manchen Gerichten als Zustimmung zu einem möglicherweise rechtswidrigen Posting gesehen wird?
Sie sollten daher grundsätzlich auf den verschiedenen Plattformen Inhalte nur von seriösen Quellen teilen, liken oder kommentieren.
Unsere Tipps
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- Schulen Sie Ihr Social Media Team.
- Geben Sie Social Media Guidelines für die Beschäftigten aus.
- Erstellen Sie Richtlinien und Prozesse im Unternehmen, um Haftungsfallen zu umgehen.
- Nutzen Sie alle diese Plattformen kritisch und reflektiert.
- Alles das können wir für Sie tun.
Rufen Sie uns jetzt an (0721 / 120 500) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@schutt-waetke.de. Wir machen Ihnen ein gutes Angebot.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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