Eine vollständige Datenschutzerklärung nach der DSGVO ist für jeden Onlineshop gesetzlich vorgeschrieben (Art. 12, Art. 13 DSGVO). Sie informiert die Websitebesucher und Kunden über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dieser Blog-Beitrag erklärt, welche Inhalte verpflichtend in der Datenschutzerklärung für den Onlineshop enthalten sein müssen, wie der Text Schritt für Schritt erstellt werden kann, welche häufigen Fehler gemacht werden und warum ein Text-Generator aus dem Internet in der Regel nicht ausreicht. Zudem erfahren Sie, warum es sinnvoll ist, eine Datenschutzerklärung professionell erstellen zu lassen.