Datenschutz – An diesem Thema kommt keiner mehr vorbei. Jeder Unternehmer (Freiberufler, Selbständiger, Einzelfirma) und jedes Unternehmen verarbeitet Daten.
Das Datenschutzrecht gilt, wenn personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder genutzt werden. Personenbezogen ist jedes Datum, das irgendwie auf eine natürliche Person zurückgeführt werden kann. Dazu gehören insbesondere Namen, Adresse, Geburtsdatum etc. Aber beispielsweise auch das Kfz-Kennzeichen, eine Kundennummer oder die IP-Adresse sind personenbezogene Daten. Denn der Bezug zum Inhaber des Zeichens / der Nummer kann hergestellt werden.
Das bedeutet: Die meisten Daten, die ein Unternehmen verarbeitet, sind auch personenbezogene Daten. Damit unterfällt jede Verarbeitung dieser Daten den Regeln des Datenschutzes.
Prüfung Ihrer Datenschutz-Situation! Wir übermitteln Ihnen einen Fragebogen, analysieren anhand der Antworten Ihren aktuellen Stand zur Umsetzung der DSGVO und machen - wenn nötig - Vorschläge, was noch zu tun ist.
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Seit dem 25.05.2018 ist alles neu. Denn das Datenschutzrecht wurde auf komplett neue Beine gestellt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) löste das bisherige Datenschutzrecht ab. Daneben gibt es auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle Unternehmer und Unternehmen müssen die neuen Regeln einhalten, denn die Bußgelder sind enorm (bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes). Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz prüfen proaktiv Unternehmen auf Umsetzung der Regelungen. Und die Abmahner stehen bereit.
Wussten Sie? Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Sie beispielsweise, …
Laden Sie unsere Checkliste herunter und lernen Sie die Eckpunkte der Datenschutzgrundverordnung kennen.
Das Datenschutzrecht ist also schon lange nicht mehr der Papiertiger, als der es einmal angefangen hat. Keiner kann es sich leisten, das Datenschutzrecht nicht einzuhalten. Vom Imageschaden eines Unternehmens, dem Daten abhanden kommen, ganz zu schweigen.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Betreuung zum Thema Datenschutz. Wir erstellen die nötigen Texte und Formulare (Datenschutzerklärung, Einwilligungstexte, Informationstexte für verschiedene Betroffenengruppen usw.) und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Datenschutzgedankens im Unternehmen. Geren schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter. Und wir kümmern uns um evtl. erforderliche Meldepflichten und helfen Ihnen bei Bußgeldverfahren. Auch erstellen wir Datenschutzkonzepte und setzen Sie gemeinsam mit Ihnen um.
Wir haben schon viele Mandanten fit gemacht für das neue Datenschutzrecht. Und wir betreuen noch mehr Mandanten regelmäßig beratend in Sachen Datenschutz und DSGVO.
Als Fachanwalt für IT-Recht ist Rechtsanwalt Timo Schutt auch spezialisiert auf und ausgebildet im Bereich des Datenschutzrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT Recht Timo Schutt bloggt regelmäßig zu den neuesten Themen und Urteilen aus dem Datenschutzrecht und zur DSGVO.
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