Datenschutzrecht
für alle Unternehmen,
Organisationen & Verbände
Ihr Experte: Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter
Unsere Kompetenz im Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht betrifft alle Datenverarbeiter, die nicht ausschließlich privat agieren. Es kommt damit für alle Unternehmen, Freiberufler, Einzelfirmen, Selbstständige usw. zur Anwendung.
Denn ausreichend ist die Verarbeitung personenbezogener Daten. „Personenbezogen“ sind dabei alle Informationen, die – auch mit gewissem Aufwand – auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können. Dazu können bspw. gehören: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kfz-Kennzeichen, Kundennummer, IP-Adresse, Zahlungsdaten usw. Auch im B2B-Geschäft ist das regelmäßig der Fall, da stets Daten von Ansprechpartnern, Geschäftsleitung, Inhabern u.a. verarbeitet werden.
Es kann damit kein Unternehmen geben, das nicht in den Anwendungsbereich fällt. Denn gleich ob Kundendaten oder Beschäftigtendaten: Das Datenschutzrecht ist zu beachten.
Ihre Pflichten im Datenschutz
Die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Das Datenschutzrecht wird primär in der DSGVO und dem BDSG geregelt. Verstöße dagegen, Lücken in der Umsetzung, Datenpannen u.a. werden sehr schnell sehr teuer. Denn bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist).
Das Datenschutzrecht verpflichtet Sie unter anderem dazu,
- einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Datenschutzbehörde zu melden, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verwenden,
- ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, ständig zu aktualisieren und es der Datenschutzbehörde unverzüglich zur Verfügung zu stellen,
- bei Datenverarbeitung durch Dritte (bspw. Dienstleister, wie Cloud-Anbieter, Lohnbüro u.a.) einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (oder die gemeinsame Verantwortung, Joint Controllership) zu schließen,
- umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit und IT-Sicherheit zu implementieren, einzuhalten und ggf. nachzuweisen,
- eine Datenpanne (Datenleak) der Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden zu melden und alle Datenpannen schriftlich zu dokumentieren,
- zur Erfüllung der sog. Rechenschaftspflicht alle Maßnahmen im Bereich Datenschutz zu dokumentieren.
Bei all diesen Punkten können wir Sie unterstützen!
Was können wir?
- Erstellung von Texten (Datenschutzerklärungen, Einwilligungstexte, Informationstexte für verschiedene Datenerhebungen usw.)
- Erstellung von Verträgen (Auftragsverarbeitungs-Vertrag, Gemeinsame Verantwortung usw.)
- Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen
- Schulung Ihrer Mitarbeitenden
- Erstellung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten
- Unterstützung bei der Einhaltung von Meldepflichten einschließlich Durchführung der Meldung bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
- Erstellung von internen Richtlinien und Policies (IT-Sicherheitsrichtlinie, Homeoffice- bzw. Mobileoffice-Richtlinie, KI-Richtlinie usw.)
- Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen
- Unterstützung bei Bußgeldverfahren bzw. bei der Kommunikation mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
- Prüfung von Konzepten für Videoüberwachungen in Betrieben oder auf Großveranstaltungen u.a.
Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten?
Sie können Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt als externen Datenschutzbeauftragten über unsere Firma MeinDatenschutzPartner bestellen. Profitieren Sie von seinem Know-How als langjährig spezialisierter Rechtsanwalt im Datenschutzrecht!