Branchenspezifische
AGB & Verträge
erstellen lassen
Sichere AGB und Verträge verhindern zwischen den Vertragspartnern unnötige Diskussionen oder gar Rechtsstreitigkeiten, die Zeit, Energie und mitunter viel Geld kosten können. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und dienen dazu, die Vertragsbedingungen zu regeln. Sie enthalten alle maßgeblichen Vertragsbestimmungen und schaffen so Transparenz für alle Beteiligten.
Die Formulierungen von Klauseln unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und müssen dabei idealerweise noch verständlich und zugleich rechtssicher sein. Nicht-Juristen tun sich daher verständlicherweise schwer, sichere AGB richtig und vor allem rechtswirksam zu formulieren.
Es gibt vermutlich keinen Vertragstyp, den wir in den vergangenen 20 Jahren noch nicht erstellt haben. Hier ein paar Beispiele:
Aus dem Datenschutzrecht
- Auftragsverarbeitung
- Auftrag Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzerklärungen
- Einwilligungstexte
- Gemeinsame Verantwortlichkeit u.a.
Aus dem IT-Recht
- Hardwaremiete/-kauf
- IT-Projektverträge
- Lizenzverträge
- Softwaremiete/-kauf/-erstellung
- Wartung- & Pflegeverträge
- Webdesignverträge u.a.
Aus dem Veranstaltungsrecht
- Agenturaufträge
- Hausordnung
- Kooperationsverträge
- Mitwirkenden-Verträge
- Sponsorenverträge
- Vermietungs-AGB u.a.
Wie läuft die Erstellung ab?
- Füllen das nachfolgende Formular aus. Wir eruieren Ihren Bedarf (z.B. Vertragstyp, Kundenkreis).
- Sie bekommen ein Angebot von uns.
- Wenn Sie den Auftrag erteilen, erhalten Sie einen ersten Entwurf.
- Es folgt die Individualisierung auf Ihre Bedürfnisse.
- Am Ende erhalten Sie ein finales Word-Dokument mit Ihren neuen AGB bzw. Ihrem neuen Vertrag.
Was ist das Besondere an der Formulierung von Vertragsklauseln? Rechtsgültige Klauseln zu verfassen, ist schwieriger, als es oftmals den Anschein hat. Tatsächlich kann es am Ende auf die richtige Positionierung des Kommas ankommen. Und wer zu viel erreichen will, erreicht oft genau das Gegenteil. Ein einfaches Beispiel: Wer seine eigene Haftung vertraglich zu stark reduziert bzw. beschränkt, fällt auf die gesetzliche Regelung zurück = er haftet auch für leichteste Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Man muss also wissen, wann die Grenze erreicht ist, dass eine Klausel unwirksam ist oder dass die Unwirksamkeit droht.
Viele gesetzliche Vorschriften und unzählige Gerichtsurteile geben den Rahmen vor
- Wie beurteilen die Gerichte die Klauseln?
- Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten aktuell?
Die Kunst besteht aber auch darin, quasi in die Zukunft zu sehen
- Welche Gesetzesvorhaben stehen bevor?
- Wie entwickelt sich die Rechtsprechung?
- Welche Anforderungen stellt die Praxis an den Vertrag?
- Worüber könnte es später Streit geben?
- Was sollte bereits heute unbedingt geregelt werden?
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Häufige Fragen zur Erstellung von AGB & Verträgen
Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, weil bspw. Urlaube, Fristsachen usw., aber auch die Mitwirkung des Mandanten eine Rolle spielen. Aber: Wenn es eilig war, haben wir Dokumente auch schon über Nacht erstellt.
Bei Formulierungen kann es tatsächlich auf ein einzelnes Wort oder ein Komma an der falschen Stelle ankommen. Zeitdruck ist daher immer gefährlich, AGB bzw. Verträge zu erstellen sollte man also nicht ohne Not „über’s Knie brechen“.
Allgemein gilt: Wir erfinden das Rad im Regelfall ja nicht jedes Mal neu, d.h. für die allermeisten branchentypischen Vertragsarten haben wir in den vergangenen 20 Jahren erprobte Textbausteine formuliert, die wir auch ständig aktuell halten. Daher können wir AGB bzw. Verträge notfalls auch sehr kurzfristig erstellen. Wichtig ist dabei aber immer auch, dass der Mandant uns jeweils zeitnah zuarbeitet.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Als Untergrenze sollte man von 500 bis 1.000 € netto ausgehen, d.h. das sollte auch bei kurzen Texten eine mindeste Investition sein (nur, weil ein Text „kurz“ ist, ist er deshalb nicht automatisch auch „einfach“).
Von folgenden Parametern hängt unsere Preisgestaltung u.a. ab:
- Zeitdruck
- Besondere Inhalte bzw. besondere individuelle Anforderungen
- Ggf. notwendige Kombination aus mehreren Vertragstypen
Auf Anfrage erhalten Sie ein konkretes Angebot von uns.
Das kommt darauf an, wie der Anwalt immer sagt. Es kommt aber tatsächlich darauf an, ob die Struktur der AGB bzw. des Vertrages grundsätzlich gut und brauchbar ist. Oftmals ist einfacher, wenn wir mit unseren erprobten Textbausteinen arbeiten können, und nicht fremde Formulierungen kontrollieren und korrigieren müssen. Jedenfalls sind oftmals Korrekturen aufgrund des Aufwands nicht preisgünstiger als eine Neuerstellung.
Im Regelfall nicht: Denn je nachdem, woher diese Texte stammen bzw. wer sie formuliert hat, ist ohnehin eine Korrektur notwendig. Und es ist regelmäßig zeitaufwendiger, wenn wir in bestehenden Texten Korrekturen vornehmen müssen, als wenn wir mit eigenen Textbausteinen arbeiten können.
Unsere Vorlagen sind eher umfassend und ausführlich, und blicken auf mehr als 20 Jahre Erfahrung zurück.
„Kurze“ AGB können natürlich nicht so viel Sicherheit bieten wie ausführliche „lange“ AGB.
Es geht ja nicht darum, den anderen Vertragspartner über den Tisch zu ziehen, sondern schlicht darum, potentielle Streitpunkte bereits vorab zu klären.
Natürlich können wir unsere AGB-/Vertragsvorlagen auch kürzen. Am Preis allerdings ändert das – auf den ersten Blick vielleicht überraschend – aber nur wenig, d.h. 50 % AGB reduzieren nicht den Normalpreis um 50 %.
Denn: Das Kürzen verursacht einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand, da wir natürlich darauf achten müssen, nur das vermeintlich “Unwichtige” zu kürzen.
Wenn wir AGB kürzen, könnte es später ja sein, dass ausgerechnet eine herausgekürzte Klausel im Schadensfall hätte helfen können. Daher können und wollen wir nur kürzen, wenn wir Ihnen die Vorteile der Klausel bzw. die Risiken einer Herausnahme erklären, so dass Sie entscheiden können. Diese Beratung (inklusive Dokumentation) kostet aber Zeit, weshalb es eben nicht günstiger würde.
Grundsätzlich handhaben wir es so, dass Sie zunächst in einem Entwurf unsere normalen Textbausteine vorfinden werden. Denn so können Sie überhaupt auch erkennen, was denkbar und regelbar ist. Oftmals wollen dann unsere Mandanten auch gar nicht mehr kürzen. Aber wenn Sie kürzen wollen, tun wir dies gemeinsam: D.h. wir besprechen mit Ihnen, welche Klauseln „am ehesten verzichtbar“ sind.
Eher nein: Natürlich können wir unsere erprobten AGB-/Vertragsvorlagen kürzen. Am Preis allerdings ändert das – auf den ersten Blick vielleicht überraschend – oftmals aber nur wenig, d.h. nur 50 % unserer gewöhnlichen AGB reduzieren nicht automatisch den Normalpreis um 50 %.
Denn: Kürzen verursacht einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand, da wir natürlich darauf achten müssen, nur das vermeintlich “Unwichtige” zu kürzen.
Wenn wir AGB kürzen, könnte es später ja sein, dass ausgerechnet eine herausgekürzte Klausel im Schadensfall hätte helfen können. Daher können und wollen wir nur kürzen, wenn wir Ihnen die Vorteile der Klausel bzw. die Risiken einer Herausnahme erklären, so dass Sie entscheiden können. Diese Beratung (inklusive Dokumentation) kostet aber Zeit, weshalb es eben nicht günstiger würde.
Grundsätzlich handhaben wir es so, dass Sie zunächst in einem Entwurf unsere normalen Textbausteine vorfinden werden. Denn so können Sie überhaupt auch erkennen, was denkbar und regelbar ist. Oftmals wollen dann unsere Mandanten auch gar nicht mehr kürzen. Aber wenn Sie kürzen wollen, tun wir dies gemeinsam: D.h. wir besprechen mit Ihnen, welche Klauseln „am ehesten verzichtbar“ sind.
Wenn Sie Budgetgrenzen haben, sprechen Sie diese gerne offen an. Vieles ist möglich und machbar, wenn wir offen miteinander sprechen.