In knapp 100 Tagen, ab dem 12. September 2025, gilt der Data Act in der gesamten EU. Die Anforderungen des Data Act betreffen nahezu jedes Unternehmen – insbesondere solche, die datenbasierte Produkte oder digitale Dienste anbieten. Trotzdem zeigt eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom: Die allermeisten Unternehmen sind auf die neuen Pflichten nicht vorbereitet.
Ein alarmierendes Ergebnis – und ein deutliches Signal: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Anforderungen des Data Act intensiv auseinanderzusetzen.
Was ist der Data Act?
Der Data Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Zugang zu und die Weiterverwendung von Daten regelt. Im Zentrum steht die Idee eines fairen, transparenten und innovationsfördernden Datenmarkts. Unternehmen müssen Nutzern künftig unter anderem ermöglichen:
den Zugriff auf produktbezogene Daten (z. B. aus Smart Devices),
die Weitergabe dieser Daten an Dritte,
transparente Informationen über Datenverarbeitungsprozesse.
Der Data Act ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und schafft eine neue Datenordnung – mit weitreichenden praktischen Folgen.
Die Bitkom-Studie: Erschreckende Umsetzungsdefizite
Laut Bitkom-Umfrage unter mehr als 600 Unternehmen in Deutschland:
haben nur 1 % die Anforderungen des Data Act vollständig umgesetzt,
weitere 4 % befinden sich in Teilumsetzung,
10 % haben gerade erst begonnen,
30 % haben sich noch überhaupt nicht mit dem Data Act befasst,
und 52 % (!) glauben, gar nicht betroffen zu sein.
Diese Einschätzung ist riskant – und in vielen Fällen falsch.
Wichtig: Der Data Act betrifft (fast) alle Unternehmen
Insbesondere Unternehmen, die vernetzte Produkte oder digitale Dienste für Verbraucher oder Geschäftskunden anbieten, müssen handeln. Dazu zählen:
Hersteller und Betreiber von IoT-Geräten,
Anbieter digitaler Plattformen,
Softwareanbieter mit Nutzerdatenzugriff,
Dienstleister, die Daten Dritter verwenden oder verarbeiten.
Wer glaubt, als Mittelständler oder B2C-Anbieter nicht betroffen zu sein, riskiert, am 12. September 2025 unvorbereitet in eine rechtliche Pflichtverletzung zu geraten.
Herausforderungen in der Praxis: Hoher Aufwand – wenig Orientierung
Unternehmen, die sich bereits mit den Anforderungen des Data Act beschäftigen, berichten von erheblichen Schwierigkeiten:
66 % sprechen von hohem bis sehr hohem Umsetzungsaufwand,
75 % geben an, dass für Innovationen keine Kapazitäten mehr bleiben,
90 % fühlen sich durch neue gesetzliche Anforderungen überfordert,
ebenfalls 90 % fordern bessere Information und Beratung durch den Staat.
Dazu kommt: Bis heute steht nicht einmal fest, welche Behörde in Deutschland für die Durchsetzung des Data Act zuständig sein wird. Eine massive Rechtsunsicherheit für alle betroffenen Unternehmen.
Warum jetzt Expertenrat gefragt ist
Gerade weil der Data Act eng mit der DSGVO verzahnt ist, reicht technisches Projektmanagement nicht aus. Unternehmen brauchen:
rechtliche Expertise zur Bewertung von Betroffenheit und Risiko,
strategische Beratung, wie die Anforderungen effizient umgesetzt werden können,
und einen praxisnahen Ansprechpartner, der sowohl datenschutzrechtliche als auch geschäftsstrategische Perspektiven versteht.
Als auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei mit Erfahrung im Umgang mit europäischen Digitalgesetzen beraten wir Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen des Data Act – individuell, lösungsorientiert und mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele.
Unser Fazit: Keine Zeit verlieren – Umsetzung starten
Der Countdown läuft. Der Data Act tritt am 12. September 2025 in Kraft – eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wer die Anforderungen bis dahin nicht umgesetzt hat, riskiert Bußgelder, behördliche Anordnungen und Reputationsschäden.
Jetzt ist der Zeitpunkt:
um Betroffenheit zu prüfen,
Verantwortlichkeiten zu definieren,
interne Prozesse und Datenflüsse zu analysieren,
vertragliche Grundlagen mit Partnern und Kunden zu prüfen,
und den rechtssicheren Rahmen für die künftige Datenverarbeitung zu schaffen.