Veranstalter fragen häufig, wie viele Ordner oder Sicherheitskräfte sie für ihre Veranstaltung benötigen. Eine gesetzlich festgelegte Anzahl gibt es dafür nicht. Die erforderliche Zahl richtet sich nach den konkreten Aufgaben vor Ort – etwa Zugangskontrollen, Hilfe bei Evakuierung oder das Überprüfen der Besucherzahl.
Wichtig ist, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um im Gefahrenfall die Räumung zu gewährleisten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Die weit verbreitete Faustformel wie „ein Ordner pro 100 Besucher“ greift hier im Regelfall zu kurz.
Einsatzbereiche und Anforderungen an Ordner und Sicherheitsdienst
Die Aufgaben von Ordnern nach § 43 MVStättVO unterscheiden sich von denen eines Sicherheitsdienstes. Der Ordnungsdienst steht begrifflich im Lager des Betreibers der Versammlungsstätte. Sicherheitsdienste sind für die Veranstaltung selbst zuständig, etwa zur Deeskalation bei Streitigkeiten.
Dabei sollte bedacht werden, dass Personal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben nicht gleichzeitig für Fluchtwege oder Evakuierungen zuständig sein sollte – Ausfälle oder Ablenkungen können im Ernstfall fatale Folgen haben. Auch Mitarbeiter des Veranstalters können als Ordner eingesetzt werden, sofern sie geeignet sind und nicht durch parallele Aufgaben überfordert werden.
Verantwortung des Veranstalters trotz behördlicher Vorgaben
Gibt eine Behörde eine Mindestanzahl an Ordnern vor, entbindet das den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung. Er muss selbst prüfen, ob weitere Kräfte notwendig sind, etwa wegen der Veranstaltungsart, des Publikums oder der örtlichen Gegebenheiten. Eine realistische und verantwortungsvolle Personalplanung gehört zu den zentralen Pflichten jedes Veranstalters – auch über behördliche Auflagen hinaus.
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