Veranstaltungen erfordern oft lange Einsätze, und es kommt im Regelfall vor, dass Arbeitnehmer ihre gesetzlich erlaubte Arbeitszeit überschreiten. Besonders in der Eventbranche ist das Realität: Aufbau bis spät in die Nacht, kaum Ruhezeit und direkt wieder im Einsatz. Wenn in solch einer Situation ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg verunglückt, stellt sich die Frage: Besteht weiterhin gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für den Arbeitnehmer? Entscheidend ist, was die Übermüdung verursacht hat – ob sie betriebs- oder privatbedingt war.
Unfallversicherung greift bei betriebsbedingter Übermüdung
War der Arbeitnehmer beispielsweise wegen privater Aktivitäten wie Feiern übermüdet zur Arbeit erschienen und verletzt sich dabei, könnte die gesetzliche Unfallversicherung die Leistung verweigern. Bei betriebsbedingter Übermüdung bleibt der Schutz jedoch bestehen.
Nicht der Arbeitnehmer muss beweisen, dass die Müdigkeit aus seiner beruflichen Tätigkeit resultiert – die Beweispflicht liegt bei der Unfallversicherung, wenn sie eine „berufsfremde“ Ursache geltend machen will.
Für Arbeitgeber kann ein Verstoß strafrechtliche Folgen haben
Der Gesetzgeber sieht Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz übrigens nicht als Kavaliersdelikte. Wird ein Arbeitnehmer durch zu lange Arbeitszeiten gesundheitlich gefährdet, kann sich der Arbeitgeber strafbar machen. Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem besteht das Risiko, dass die Unfallversicherung gezahlte Leistungen im Regress vom Arbeitgeber zurückfordert.
Gesundheit darf nicht der Preis für Einsatzbereitschaft sein
Auch wenn Veranstaltungen oft organisatorisch herausfordernd sind – die Gesundheit der Mitarbeitenden darf nicht auf der Strecke bleiben. Übermüdung kann schwerwiegende Unfälle verursachen, unter denen am Ende nicht nur der Betroffene, sondern auch der Arbeitgeber langfristig leidet. Ein hohes Maß an Verantwortung liegt bei beiden Seiten, sowohl bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch beim Schutz der eigenen Gesundheit.
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