Veranstalter und Dienstleister im Eventbereich müssen kein Steuerexperten sein, aber ein grundlegendes Verständnis in wichtigen Fragen ist hilfreich. Bei Veranstaltungen können unterschiedliche steuerliche Themen relevant sein, z.B.:
- Die beschränkte Einkommensteuer („Ausländersteuer“),
- die Umsatzsteuer auf Künstlergagen
- Umsatzsteuer bei Eintrittskarten,
- Steuern bei Sponsorverträgen,
- Versicherungsteuer (deren 19% oftmals mit der Umsatzsteuer verwechselt wird).
Umsatzsteuer auf Eintrittskarten
Beim Verkauf von Eintrittskarten ist entscheidend, welcher Umsatzsteuersatz angewendet wird: 19 %, 7 % oder 0 %. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Fällt eine Veranstaltung nicht unter eine Ausnahme, ist dieser anzuwenden. Fehlerhafte Steuersätze können für den Veranstalter teuer werden, da er die zu wenig berechnete Steuer im Regelfall nicht nachfordern kann.
Wann gilt welcher Steuersatz?
- 19 %: Der allgemeine Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG).
- 7 %: Gilt für Eintrittskarten zu Theatervorführungen, Konzerten, Zirkusvorstellungen und ähnlichen Veranstaltungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG).
- 0 %: Umsatzsteuerfrei sind Veranstaltungen von Einrichtungen wie Theatern oder Orchestern, wenn sie vom Staat oder vergleichbaren Trägern durchgeführt werden (§ 4 Nr. 20 a UStG).
Für weitere Informationen zu steuerrechtlichen Fragen im Veranstaltungsbereich besuchen Sie den vollständigen Artikel auf eventfaq.de.