Je nach Art der Veranstaltung müssen Sie unter Umständen Genehmigungen bei Behörden einholen. Dabei gibt es in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland oftmals unterschiedliche Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Bezeichnungen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die lokalen Regelungen zu informieren. Schon eine Stadtgrenze kann für dieselbe Veranstaltung zu einem anderen Ergebnis führen.
Eine Genehmigung ist im Regelfall dann erforderlich, wenn die Veranstaltung öffentlich ist oder eine private Veranstaltung die Öffentlichkeit beeinträchtigt (z.B. durch Lärm) oder die Veranstaltungsstätte nicht für Veranstaltungen vorgesehen ist. Findet die Veranstaltung in einer genehmigten Versammlungsstätte statt, bedarf es dann keiner weiteren Genehmigung für die Durchführung, wenn auch diese Veranstaltungsart seinerzeit mit von der Genehmigung abgedeckt wurde. Anders ist es dann, wenn diese Veranstaltung Elemente enthält (z.B. Feuerwerk), das typischerweise nicht von der Bau- und Betriebsgenehmigung abgedeckt ist.
Veranstalter müssen mehr tun als nur die Genehmigung einholen
Oft wird angenommen, dass eine erteilte Genehmigung ausreicht. Das stimmt jedoch nicht ganz. Sie als Veranstalter müssen zusätzlich prüfen, ob aufgrund des konkreten Einzelfalls weitere Maßnahmen erforderlich sind. Eine Genehmigung legt nur die Mindestanforderungen fest, bspw. bei der Anzahl von Sanitätskräften; Sie müssen aber individuell prüfen (lassen), ob Sie darüber hinaus weitere Sanitätskräfte benötigen.
Unterschiede bei Genehmigungen
Eine baurechtlich genehmigte Versammlungsstätte ermöglicht es, Veranstaltungen durchzuführen, sofern sie den Auflagen entsprechen, ohne ständig neue Genehmigungen einholen zu müssen.
Diese ist notwendig, wenn die Veranstaltung nicht in einer genehmigten Versammlungsstätte stattfindet oder besondere Umstände, wie Straßensperrungen oder Lärmschutzmaßnahmen, eine zusätzliche Genehmigung erfordern.
In einigen Bundesländern, wie Bayern, Rheinland-Pfalz oder Hamburg, gelten zudem spezielle Regelungen, die berücksichtigt werden müssen.
Sicherheitskonzepte und weitere Auflagen
Besonders bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum verlangen die Behörden häufig ein Sicherheitskonzept. Allerdings dürfen solche Forderungen nur auf Basis einer Rechtsgrundlage gestellt werden. D.h. nur weil ein Sicherheitskonzept sinnvoll ist, kann die Behörde das Konzept nicht automatisch fordern – nur, wenn es für die Forderung einen Paragraphen bspw. im Landespolizeirecht, der Gewerbeordnung o.a. gibt.
Rechtsberatung
Wenn Sie unsicher sind, welche Genehmigungen Sie benötigen oder wie Sie rechtlich vorgehen sollen, empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Thomas Waetke, Rechtsanwalt mit der Spezialisierung für Eventrecht, berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit Veranstaltungsrecht.
Für weitere Informationen lesen Sie den vollständigen Text zu Genehmigungen auf eventfaq.de.