
Bundesweite Rechtsberatung
vom Profi für Profis
Ich berate meine Mandanten zu allen Rechtsfragen, die sich im IT-Recht und Datenschutzrecht ergeben.
Ideal ist natürlich, wenn Sie mich frühzeitig als Ihren Berater „ins Boot holen“: Denn dann kann ich noch gestalten und pragmatisch juristische Stolperstellen umschiffen und verhindern helfen.
Ja, der Anwalt kostet Geld. Aber es kostet auch bzw. in der Regel sogar mehr Geld, wenn Formulierungen im Vertrag missverständlich sind, wenn Beweise nicht gesichert wurden, wenn teure Fallen nicht erkannt oder gesetzliche Pflichten übersehen werden.

Profitieren Sie von meiner Beratungskompetenz!
Rufen Sie einfach an, füllen das nachfolgende Formular aus oder schicken mir eine E-Mail.
Im rechtswissenschaftlichen Studium habe ich Methoden und Techniken gelernt, mit dieser schieren Masse an Gesetzen, Verordnungen und täglichen Gerichtsurteilen zu arbeiten. Seit Bestehen der Vorgänger-Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Jahr 2003 habe ich diese Methoden und Techniken perfektioniert und ausgebaut. Dabei konzentriere ich mich auf meine Rechtsgebiete, besuche mehrere Fortbildungen im Jahr und habe auch stets den praktischen Bezug in „meinen“ Branchen.
Anfrage für die Rechtsberatung stellen:
Rechtsberatung
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Häufige Fragen zur Rechtsberatung:
Wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen, wird zunächst erstmal geklärt, wozu ich beraten sollen: Gibt es bereits konkrete Fragen? Gibt es bereits ein konkretes Problem? Geht es um eine Beratung, bevor Sie mit Ihren Planungen beginnen?
Die Beratung selbst kann dann per E-Mail, telefonisch und/oder mittels Videocalls stattfinden. Ein persönliches Treffen ist selten wirklich notwendig, was aber letztlich eine Frage des Einzelfalls ist.
Grundsätzlich kann ich schnell sein, d.h. notfalls auch am selben Tag reagieren. Das ist aber auch abhängig von vielen Faktoren:
- Wie schnell bekomme ich alle notwendigen Informationen zusammen? D.h. auch, wie leicht ist mein Ansprechpartner beim Mandanten für mich erreichbar bei Rückfragen?
- Wie komplex ist die Angelegenheit? Sind notwendige Dokumente gut sortiert und nachvollziehbar?
- Wie ist meine aktuelle Auftragslage mit Blick bspw. auf Fristsachen?
- Außerdem kann es immer Abwesenheiten durch Urlaube, eigene Fortbildungen, Veranstaltungsbesuche oder auch dem Privatleben geben.
Sollten Sie es eilig haben bzw. bereits einen konkreten Termin (und/oder Uhrzeit) wünschen, dann teilen Sie mir das bitte gleich zu Anfang deutlich mit!
Leider erlebe ich es häufig, dass bei der Anfrage die Dringlichkeit nicht erkennbar ist, und es dann plötzlich und unnötig hektisch wird.
Das kommt darauf an, eine pauschale Antwort kann es hierzu nicht geben?
Folgende Möglichkeiten kann es geben:
- Abrechnung nach Zeitaufwand (mit meinem Stundensatz von zzt. 360 € netto)
- Abrechnung gemäß den gesetzlichen Gebühren (die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben)
- Abrechnung mit einer Pauschale
- Abrechnung mit einer Kombination aus den vorgenannte Modellen
In manchen Fällen vereinbare ich auch ein Mindesthonorar oder ein sog. Grundhonorar:
- Mindesthonorar: Dieses fällt in der vereinbarten Höhe an, auch wenn der Aufwand zeitlich geringer sein sollte.
- Grundhonorar: Dieses Honorar vereinbare ich zusätzlich zur Berechnung nach Zeitaufwand.
Hintergrund dieser beiden Honorarmodelle ist u.a., dass ich aufgrund meiner Spezialisierung oftmals eine Frage in wenigen Minuten beantworten kann. Mit einer Abrechnung dieser wenigen Minuten kann ich aber nicht wirtschaftlich arbeiten bzw. sie würde meine Spezialisierung und dem Mehrwert für den Mandanten nicht gerecht.
Sie erhalten ein Angebot von mir, in dem die Abrechnungsmethode klar benannt wird.
Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.
Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht.
Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer
- mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
- besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.
Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.
Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht oder das KI-Recht. Ich darf mich also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ oder „Fachanwalt für KI-Recht“ nennen – aber bspw. „Spezialist für …“, wenn man nachweislich auf diese Themenbereiche auch spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.