Bundesweite Rechtsberatung
von Profis für Profis
Wir beraten unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen, die sich im IT-Recht, Datenschutzrecht und Veranstaltungsrecht ergeben.
Ideal ist natürlich, wenn Sie uns frühzeitig als Ihre Berater „ins Boot holen“: Denn dann können wir noch gestalten und pragmatisch juristische Stolperstellen umschiffen und verhindern helfen.
Ja, der Anwalt kostet Geld. Aber es kostet auch bzw. mehr Geld, wenn Formulierungen im Vertrag missverständlich sind, wenn Beweise nicht gesichert wurden, wenn teure Fallen nicht erkannt oder gesetzliche Pflichten übersehen werden.
Profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz!
Rufen Sie einfach an, füllen das nachfolgende Formular aus oder schicken uns eine E-Mail.
Im rechtswissenschaftlichen Studium haben wir Methoden und Techniken gelernt, mit dieser schieren Masse an Gesetzen, Verordnungen und täglichen Gerichtsurteilen zu arbeiten. Seit unserem Bestehen der Kanzlei im Jahr 2003 haben wir diese Methoden und Techniken perfektioniert und ausgebaut. Dabei konzentrieren wir uns auf unsere Rechtsgebiete, besuchen mehrere Fortbildungen im Jahr und haben über viele Mandate pro Jahr auch stets den praktischen Bezug in „unsere“ Branchen.
Anfrage für die Rechtsberatung stellen:
Rechtsberatung
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Häufige Fragen zur Rechtsberatung:
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, wird zunächst erstmal geklärt, wozu wir beraten sollen: Gibt es bereits konkrete Fragen? Gibt es bereits ein konkretes Problem? Geht es um eine Beratung, bevor Sie mit Ihren Planungen beginnen?
Die Beratung selbst kann dann per E-Mail, telefonisch und/oder mittels Videocalls stattfinden. Ein persönliches Treffen ist selten wirklich notwendig, was aber letztlich eine Frage des Einzelfalls ist.
Grundsätzlich können wir schnell sein, d.h. notfalls auch am selben Tag reagieren. Das ist aber auch abhängig von vielen Faktoren:
- Wie schnell bekommen wir alle notwendigen Informationen zusammen? D.h. auch, wie leicht ist unser Ansprechpartner beim Mandanten für uns erreichbar bei Rückfragen?
- Wie komplex ist die Angelegenheit? Sind notwendige Dokumente gut sortiert und nachvollziehbar?
- Wie ist unsere aktuelle Auftragslage mit Blick bspw. auf Fristsachen?
- Außerdem kann es immer Abwesenheiten durch Urlaube, eigene Fortbildungen, Veranstaltungsbesuche oder auch dem Privatleben geben.
Sollten Sie es eilig haben bzw. bereits einen konkreten Termin (und/oder Uhrzeit) wünschen, dann teilen Sie uns das bitte gleich zu Anfang deutlich mit.
Leider erleben wir es häufig, dass bei der Anfrage die Dringlichkeit nicht erkennbar ist, und es dann plötzlich und unnötig hektisch wird.
Das kommt darauf an, eine pauschale Antwort kann es hierzu nicht geben?
Folgende Möglichkeiten kann es geben:
- Abrechnung nach Zeitaufwand (mit unserem Stundensatz von 360 € netto)
- Abrechnung gemäß den gesetzlichen Gebühren (die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben)
- Abrechnung mit einer Pauschale
- Abrechnung mit einer Kombination aus den vorgenannte Modellen
In manchen Fällen vereinbaren wir auch ein Mindesthonorar oder ein sog. Grundhonorar:
- Mindesthonorar: Dieses fällt in der vereinbarten Höhe an, auch wenn der Aufwand zeitlich geringer sein sollte.
- Grundhonorar: Dieses Honorar vereinbaren wir zusätzlich zur Berechnung nach Zeitaufwand.
Hintergrund dieser beiden Honorarmodelle ist u.a., dass wir aufgrund unserer Spezialisierung oftmals eine Frage in wenigen Minuten beantworten können. Mit einer Abrechnung dieser wenigen Minuten können wir aber nicht wirtschaftlich arbeiten bzw. sie würde unserer Spezialisierung und dem Mehrwert für den Mandanten nicht gerecht.
Sie erhalten ein Angebot von uns, in dem die Abrechnungsmethode klar benannt wird.
Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.
Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Waetke ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer
- mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
- besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.
Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.
Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht oder das Veranstaltungsrecht. Wir dürfen uns also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ oder „Fachanwalt für Veranstaltungsrecht“ nennen – aber bspw. „Spezialist für …“, wenn man nachweislich auf diese Themenbereiche auch spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.