
Dokumente für Ihren Anwaltsvertrag mit der Kanzlei
Vergütungsvereinbarung,
Allgemeine Geschäftsbedingungen
und FAQ
Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen im Rahmen der Angebote bzw. für die Mandanten der Kanzlei zusammen. Sie finden unten die Vergütungsvereinbarung, die bei Beauftragung zwischen uns geschlossen wird und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kanzlei, die stets in den Mandatsvertrag einbezogen werden, ebenso die Datenschutzerklärung, und schließlich auch Informationen zu mir und häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu unserer Arbeitsweise.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und auf eine gute Zusammenarbeit!
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Vergütungsvereinbarung und AGB
In der Vergütungsvereinbarung finden Sie Details zum Honorar, und alle übrigen Details zum Auftrag finden Sie in den AGB. Beides können Sie in einem Dokument als PDF downloaden.
Die Regelungen gelten stets bei jeder Beauftragung.
Sollten Sie das PDF nicht öffnen können, dann kontaktieren Sie uns. Wir senden es Ihnen natürlich gerne auch als E-Mail zu.
Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten im Falle einer Anfrage bzw. eines Angebots oder eines Auftrags bzw. Mandats mit der Kanzlei.

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Ihr Spezialist für Software, Hardware, KI-Recht, Datenrecht, IoT, Wartungsverträge, Datenschutz, sowie Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht.
Häufige Fragen zur Arbeit der Kanzlei:
Zunächst bedanke ich mich für das Vertrauen, das Sie der Kanzlei entgegenbringen. Ich freue mich auf eine erfolgreiche und gute Zusammenarbeit.
Sollten Sie Kritik oder Wünsche haben, so sehe ich solche Äußerungen als Vertrauensbeweis an, den ich als wesentlichen Bestandteil einer effektiven und auch kreativen Zusammenarbeit betrachte. Bitte zögern Sie hier also nicht mich anzusprechen.
Nachfolgend habe ich ein paar Punkte zusammengefasst, die häufig Gegenstand von Fragen sind. Mit diesen FAQ (Frequently Asked Questions) will ich Ihnen meine Arbeitsweise näher bringen und Fragen zu mir, zur Bearbeitungsdauer, der Kommunikation mit mir usw. klären.
Verschwiegenheit
Als Rechtsanwalt unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die ich auch sehr ernst nehme. Ohne Ihre Erlaubnis darf ich einem Dritten nichts sagen. Der Gesetzgeber hat dieses Punkt für so wichtig erachtet, dass er den „Parteiverrat“ sogar unter Strafe gestellt hat. Ich werde mit Ihnen klären, welche Informationen ich nach außen weitergebe und welche nicht.
Objektivität & Pragmatismus
Ich berate Sie objektiv und offen. Es bringt Ihnen nichts, wenn ich Ihnen zu einer Klage rate oder Ansprüche als unproblematisch bezeichne, wenn die Erfolgsaussichten objektiv betrachtet schlecht sind. Wenn es sich nicht lohnt dem schlechten Geld gutes hinterherzuwerfen, dann sage ich Ihnen das auch deutlich.
Hierbei spielt auch unser Pragmatismus eine wichtige Rolle. Die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Prozesses ist das eine. Die Zeit und die Nerven, die damit zusammen hängen, aber das andere, was viele nicht bedenken. Und oft wird vor Gericht doch ein Vergleich geschlossen, den man vorher billiger bekommen hätte. Eine Einigung am grünen Tisch – auch mit geballten Fäusten – ist oftmals der bessere Weg.
Anders als in Amerika verdienen wir unser Geld auch dann, wenn Sie einmal keinen Erfolg haben sollten. So können wir Ihnen auch zu einem Rückzug raten, wenn dies juristisch geboten und empfehlenswert ist. Ohne dabei Angst um unsere wirtschaftliche Existenz zu haben, die uns vielleicht nicht objektiv beraten lassen würde.
Spezialisierung & Netzwerk
Wir sind hoch spezialisiert auf die Beratung der Event-, Hightech- und Media-Branche. Nur bei einem so hohen Grad an Spezialisierung kann nach unserer Überzeugung heutzutage gut, vollständig und seriös beraten werden. Denn die Fülle an Informationen, Gesetzen, Verordnungen, Änderungen ist enorm.
Aber keiner kann alles wissen. Daher verfügen wir über ein beachtliches Netzwerk an Rechtsanwälten für die verschiedensten Gebiete. Sprechen Sie und bei allen Ihren Rechtsproblemen gerne zuerst an. Wir sagen Ihnen ganz offen, ob wir für Ihr Problem ausreichend spezialisiert sind. Wenn nicht, empfehlen wir Ihnen einen Kollegen, der auf das fragliche Gebiet spezialisiert ist. Gerne kooperieren wir mit dem Kollegen auch im Hintergrund zu Ihrem Vorteil, wenn es darum geht die Schnittmenge aus verschiedenen Gebieten zusammenzuführen, um für Sie ein ganzheitliches Ergebnis zu erzielen.
Aber nicht nur Anwälte, sondern auch Dienstleister jedweder Art gehören zu unserem Netzwerk. Seien es externe Datenschutzbeauftragte, juristische Übersetzer, Steuerberater oder Unternehmensberater. Wir bringen die Experten an einen Tisch, wenn es für Sie und Ihre Sache wichtig ist.
Schuster, bleib bei deinen Leisten
Ich bin in einem so hohen Grad spezialisiert auf die Beratung meiner unternehmerischen Mandanten, dass die praktische Erfahrung im Prozessrecht und vor Gericht schlichtweg über die Jahre gelitten hat. Auch hier bin ich ganz offen: Es gibt Anwälte, die wesentlich öfter zu Gericht gehen und Prozesse führen und daher ganz genau wissen, welche Tricks und Kniffe die besten sind und, was in bestimmten Prozesssituationen das spezielle Verfahrensrecht vorsieht.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Unser Grundsatz, dass wir als Berater fungieren und nicht als Prozessanwälte, gilt nicht immer. Können wir, weil wir die Sache gut kennen, abschätzen, dass wir das gerichtliche Verfahren für Sie unproblematisch führen können, dann werden wir Ihnen das auch offen sagen und anbieten, dass wir Ihre Sache hier weiter betreuen. Umgekehrt werden wir Ihnen aber auch deutlich sagen, wenn für diese Stufe Ihrer Sache ein Prozessanwalt die bessere Wahl ist.
Ich übergebe und begleite
Wenn ich einen Prozess nicht führe, dann gehört es zu meiner Leistung dazu, dass ich den Kollegen, der das übernimmt (und, den ich Ihnen natürlich auch gerne aus meinem Netzwerk empfehle) ordentlich einweisen, beraten und die Sache so übergeben, dass er sofort loslegen kann. Auch während des Verfahrens bin ich natürlich jederzeit als Ansprechpartner und Unterstützer für Sie und den Prozessanwalt da.
Ich versuche die Bearbeitungszeit zu nennen
Mein Anliegen ist es, dass Sie jederzeit über den Verlauf und den Stand Ihrer Sache informiert sind. So informiere ich die Mandanten gewöhnlich darüber, wann sie unter normalen Umständen wieder von mir hören, also einen ersten Entwurf des Vertrages, der AGB, des Anschreibens an die Gegenseite o.ä. erhalten, wann eine Frist abläuft, wann ich welche Informationen benötige etc.
Ich melde mich
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass es in Ihrem Fall keine Neuigkeiten gibt, wenn Sie von mir nichts hören. Selbst, wenn ich im Einzelfall keine Zeitangabe machen, melde ich mich auf jeden Fall proaktiv bei Ihnen. Beispielsweise, wenn ich einen ersten Entwurf Ihres Rechtstextes erstellt habe, der Gegner oder das Gericht sich gemeldet hat, es eine neue Entwicklung gibt oder sonstwie sich in Ihrer Sache etwas tut. Jedes Anschreiben, das ich in Ihrer Sache bekomme, leite ich an Sie weiter. Jedes Schreiben, das in Ihrer Sache von mir versandt wird, wird an Sie weitergeleitet. Wenn Sie also von mir nichts hören, dann ist in Ihrer Sache auch nichts passiert. Da ich alle Akten und Vorgänge regelmäßig auf Wiedervorlage habe, was bedeutet, dass ich Ihre Akte regelmäßig betreue und prüfe, ob es Neuigkeiten gibt oder etwas zu tun wäre, kann auch nichts vergessen werden. Selbst, wenn nichts passiert ist oder keine Maßnahme erforderlich ist, melde ich mich gewöhnlich kurz bei Ihnen, um Ihnen das mitzuteilen.
Zwischenfragen helfen nicht
Ich bitte Sie aus den oben genannten Gründen nicht zwischendurch nach dem Stand Ihrer Sache zu fragen. Denn dies erhöht letztlich den Verwaltungsaufwand und damit die Kosten, die ich dann bei künftigen Angeboten berücksichtigen müsste. Schließlich will ich effizient und wirtschaftlich arbeiten.
Im Ergebnis führen Nachfragen auch dazu, dass die Bearbeitung der Mandate länger dauert, da die Nachfragen beantwortet werden müssen.
Ich arbeite auch nicht nach dem Prinzip: Wer öfter nachfragt, bekommt es schneller. Das nämlich wäre unfair den Mandanten gegenüber, die nicht nachfragen.
Vielerlei Gründe
Anwälte sind nicht immer in der Kanzlei anwesend. Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise bin ich regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen, um meine Expertise weiter auszubauen. Oder ich halte selbst ein Seminar, eine Schulung, einen Workshop zu meinen Spezialthemen. Es kann aber auch ganz banal sein, dass ich im Urlaub bin (ja, auch Anwälte machen manchmal Urlaub), gerade zu Mittag esse oder in einer zu bearbeitenden Sache so konzentriert stecke, dass ich nicht unterbrochen werden will. In allen diesen Fällen aber ist das Sekretariat oder Callcenter für Sie da. Sie können also immer Ihr Anliegen hinterlassen und mich informieren. Über diese Website können Sie auch zu meinen Geschäftszeiten einen Telefontermin oder einen Videocall mit mir vereinbaren.
Sekretariat & Callcenter
Sie erreichen mich 24/7 über ein Callcenter. Dieses nimmt Ihren Namen und Ihr Anliegen auf und informiert mich unverzüglich per E-Mail. Ist Ihre Sache also wirklich dringend, dann erfahre ich das schnell und kann so notfalls auch bei Ihnen zurückrufen.
Ggf. haben Sie bereits ein Angebot von mir erhalten.
Ansonsten: Eine pauschale Antwort kann es hierzu nicht geben.
Folgende Möglichkeiten kann es geben:
- Abrechnung nach Zeitaufwand (mit Stundensatz von zzt. 360 € netto)
- Abrechnung gemäß den gesetzlichen Gebühren (die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben)
- Abrechnung mit einer Pauschale
- Abrechnung mit einer Kombination aus den vorgenannte Modellen
In manchen Fällen vereinbare ich auch ein Mindesthonorar oder ein sog. Werthonorar:
- Mindesthonorar: Dieses fällt in der vereinbarten Höhe an, auch wenn der Aufwand zeitlich geringer sein sollte.
- Werthonorar: Dieses Honorar vereinbare ich zusätzlich zur Berechnung nach Zeitaufwand.
Hintergrund dieser beiden Honorarmodelle ist u.a., dass ich aufgrund meiner Spezialisierung oftmals eine Frage in wenigen Minuten beantworten kann. Mit einer Abrechnung dieser wenigen Minuten kann ich aber nicht wirtschaftlich arbeiten bzw. sie würde meiner Spezialisierung und dem Mehrwert für den Mandanten nicht gerecht.
Sie erhalten vorab ein Angebot von mir, in dem die Abrechnungsmethode klar benannt wird.
Grundsätzlich kann ich schnell sein, d.h. notfalls auch am selben Tag reagieren. Das ist aber auch abhängig von vielen Faktoren:
- Wie schnell bekomme ich alle notwendigen Informationen zusammen? D.h. auch, wie leicht ist mein Ansprechpartner beim Mandanten für mich erreichbar bei Rückfragen?
- Wie komplex ist die Angelegenheit? Sind notwendige Dokumente gut sortiert und nachvollziehbar?
- Wie ist meine aktuelle Auftragslage mit Blick bspw. auf Fristsachen?
- Außerdem kann es immer Abwesenheiten durch Urlaube, eigene Fortbildungen, Veranstaltungsbesuche oder auch dem Privatleben geben.
Sollten Sie es eilig haben bzw. bereits einen konkreten Termin (und/oder Uhrzeit) wünschen, dann teilen Sie mir das bitte gleich zu Anfang deutlich mit!
Leider erlebe ich es häufig, dass bei der Anfrage die Dringlichkeit nicht erkennbar ist, und es dann plötzlich und unnötig hektisch wird.
Ich benötige von Ihnen die Informationen, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Was genau ich brauche, teile ich Ihnen mit.
Bitte seien Sie ehrlich und offen zu mir: Ich unterliege einer strikten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Wenn ein Mandant mir aber Informationen vorenthält oder sie beschönigt, fällt uns das früher oder später auf die Füße. Intern können wir über alles offen sprechen – was ich dann nach außen weitergebe, ist ja eine ganz andere Sache.
Wenn Sie einen bestimmten Terminwunsch haben, nennen Sie bestenfalls Datum, ggf. sogar die Uhrzeit. Denn mit Angaben wir „zeitnah“ oder „kurzfristig“ lässt sich schwer arbeiten!
Kleine Frage, große Wirkung
Eine vermeintlich kleinere Sache kann einen hohen Aufwand verursachen. So ist die berüchtigte „kurze Frage“ nicht gleichbedeutend mit einer kurzen Antwort. Denn oftmals ergeben sich gerade bei auf den ersten Blick simpel erscheinenden Aufgabenstellungen in der rechtlichen Prüfung und Recherche ganz erhebliche Probleme, beispielsweise, weil es dazu noch gar keine Urteile und Meinungen gibt oder aber, weil es zu viele Meinungen gibt, die voneinander abweichen. Beides kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Für mich als Berater steht aber an erster Stelle, dass ich Ihnen eine belastbare Antwort und – wenn es mehrere Möglichkeiten der Lösung gibt – auch eine ausdrückliche Empfehlung für das eigene Vorgehen gebe. Das kann auch einmal länger dauern.
Spezialisierung heißt nicht immer Schnelligkeit
Meine Spezialisierung führt dabei oft, aber nicht immer, zu schnelleren Lösungen. Denn dadurch erkenne ich bspw. auch feinere Schwierigkeiten und Probleme, die es zu lösen gilt, die aber ein nicht spezialisierter Kollege eventuell übersehen hätte.
Gut Ding muss manchmal Weile haben
Manchmal brauche ich auch einfach etwas Zeit zum Überlegen, um zu bestmöglichen Ergebnissen zu kommen. Die Erfahrung zeigt, dass die erste Idee nicht unbedingt die beste ist und, dass es sinnvoll sein kann, über ein Rechtsproblem und dessen (vermeintliche) Lösung erst einmal zu schlafen oder in eine fachliche Diskussion mit Kollegen einzutreten. Denn: Die Lösung ist so gut wie nie in einem einzigen Paragraphen zu finden, sondern in einer Vielzahl an zusammenhängenden Gesetzen, Verordnungen, Urteilen, Entscheidungen, Meinungen und Ideen. Und natürlich spielt gerade bei meinen Spezialbereichen auch die Kreativität eine wichtige Rolle. Das braucht manchmal Zeit und Ruhe.
Fehler mag keiner
Außerdem gilt gerade in der Rechtsberatung, dass die Auswirkungen von Fehlern oft unkalkulierbar sind. Und Fehler passieren meist dann, wenn es schnell gehen muss. Fehler sind für alle Beteiligten ärgerlich und manchmal auch teuer. Ich bitte also um Verständnis, dass es nicht immer eine Antwort „aus dem Stand heraus“ geben kann.
Wirklich dringend? Dennoch kein Problem
Wenn es schnell gehen muss, dann bin ich aber i.d.R. auch schnell. Sei es, weil Fristen laufen oder, weil Sie aus anderen Gründen schnell einen Rat brauchen. Dann müssen andere, nicht so eilige Dinge, noch etwas warten. Aber dafür bin ich für Sie genauso schnell zur Stelle, wenn es bei Ihnen „brennt“ und dafür andere Mandanten eventuell etwas länger auf Ihr Ergebnis warten müssen.
Jein. Natürlich bin ich die meiste Zeit in der Kanzlei, von Urlauben, Fortbildungen oder Vorträgen u.a. abgesehen. Es gibt aber Aufträge, die volle Konzentration und Fokussierung verlangen und bei denen sich der Anwalt mal für ein paar Stunden in seinem Büro „einschließt“.
D.h. ich mag zwar anwesend sein, aber daher nicht immer bspw. telefonisch erreichbar.
Ohnehin erreichen Sie mich stets am besten per E-Mail: Diese kann ich von überall lesen, und auch immer mal zwischendurch – und damit auch am schnellsten antworten.
Die Mandanten bekommen außerdem einen Link zu einem Termin-Buchungstool: Dort sind alle freien Termine sichtbar, und die Mandanten können bequem einen freien Termin verbindlich buchen – als Telefontermin oder für einen Videocall.
Übrigens: Kein Anruf geht „verloren“, Sie erreichen 24/7 zumindest einen Mitarbeiter des Callcenter-Dienstleisters, und ich bekomme dann eine schnelle Info über Ihren Anruf, auch, wenn ich unterwegs bin.
Ich bevorzuge für den Austausch mit den Mandanten die E-Mail. Denn so bin ich zeitlich unabhängig in der Kenntnisnahme und Beantwortung und kann dennoch schnell und effektiv kommunizieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mails nicht immer sofort beantwortet werden können. Auch hier priorisiere ich nach Eilbedürftigkeit. Oder ich bin schlicht nicht in der Kanzlei, sondern auf einer Fortbildung, gebe ein Seminar oder einen Workshop, bin bei einem Mandantentermin u.a.
Ich möchte auch darum bitten, E-Mails nur an eine Mail-Adresse zu richten. Geht dieselbe Mail bei mehreren Mail-Adressen ein, erhöht dies den Verwaltungs- und Organisationsaufwand und damit auch die Kosten.
Natürlich ist es in vielen Fällen, so beispielsweise zu Beginn der Zusammenarbeit, sinnvoll und gut persönlich am Telefon zu sprechen. Sie können es gerne auch jederzeit spontan bei mir versuchen, wenn es wirklich eilig ist. Ansonsten aber empfehle ich auch für den Erstkontakt die E-Mail – siehe oben.
Die Mandanten bekommen einen Link zu einem Termin-Buchungstool: Dort sind alle freien Termine sichtbar, und die Mandanten können bequem einen freien Termin verbindlich buchen – als Telefontermin oder für einen Videocall.
Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.
Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht.
Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer
- mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
- besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.
Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.
Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht oder das KI-Recht. Ich darf mich also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ oder „Fachanwalt für KI-Recht“ nennen – aber bspw. „Spezialist für …“, wenn man nachweislich auf diese Themenbereiche auch spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.