Das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist für jedes Unternehmen sehr wichtig. Es drohen Abmahnungen und hohe Kosten.

Das Wettbewerbsrecht regelt, wie das Miteinander und Gegeneinander von Konkurrenten (Wettbewerbern) funktioniert bzw. funktionieren sollte. Unzulässig ist der Wettbewerb untereinander mit unlauteren Mitteln. Aber nicht nur Wettbewerber, sondern auch Verbraucherschutzverbände und Abmahnvereine können gegen unlautere Handlungen vorgehen.

Die grundlegenden Vorschriften dazu finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

In erster Linie geht es beim Wettbewerbsrecht um das Werberecht und das Recht des Marketing, also um Fragen wie: Wann ist Werbung erlaubt (lauter) oder eben nicht erlaubt (unlauter)? Welche Regeln gibt es zu vergleichender Werbung? Wann und wie darf ich Verbraucher werblich ansprechen (per Telefon, per E-Mail, per Brief,…)? Welche Vertriebsmethoden sind erlaubt? Welche geschäftlichen Handlungen sind zulässig oder unzulässig?

Die so genannte Generalklausel, also der Grundsatz lautet nach § 3 Absatz 1 des UWG: „Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.“

Aus dem Wettbewerbsrecht resultieren also beispielsweise Abmahnungen oder Klagen…

…wegen unzulässiger E-Mail-Werbung;
…wegen Hinweisen auf nicht (mehr) gültige unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers;
…wegen Werbung über Rabatte wegen einer tatsächlich nicht geplanten Räumung;
…wegen Schmähung der Produkte oder Dienstelsitungen des Wettbewerbers bei vergelichender Werrbung;
…wegen tatsächlich nie verlangter angeblich ehemaliger Verkaufspreise einer Ware;
…usw.

Dabei spielt die Prüfung der Frage einer unerlaubten Irreführung der Verbraucher eine wichtige Rolle.

Aber auch unzumutbare Belästigungen sind verboten (§ 7 UWG), was besonders der Fall sein soll bei „Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

Im Wettbewerbsrecht geht es also um Themen wie:

– E-Mail-Spam;
– Cold Calling (unzulässige Werbeanrufe);
– unzulässige geschäftliche Handlungen;
– unzulässige Nachahmung;
– Verfolgung von unlauterem Wettbewerb;
– Irreführung von Kunden;
– Schutzrechtsverletzungen (Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen, Designs & Geschmacksmuster etc.);
– Recht der Werbung & des Marketing;
– usw.

Da ein Verstoß jedweder „Marktverhaltensregel“ Anprüche der Wettbewerber und der Verbruahcerverbände auslösen kommen die Abmahnungen und Klagen aber auch aus ganz anderen Bereiche, wie bspw.

– Abmahnungen/Klagen wegen fehlerhaften Impressums auf der Website;
– Abmahnungen/Klagen wegen falscher Preisauszeichnung, zum Beispiel wegen Fehlens der erforderlichen Grundpreisangabe;
– Abmahnungen/Klagen wegen unzulässiger Spitzenstellunsgbehauptung („Wir sind die besten, größten, schnellsten“);
– Abmahnungen/Klagen wegen Fehlern im Webshop, Onlineshop, Bestellprozess bzw. der Widerrufsbelehrung für Verbraucher;
– usw.

Da viele dieser Marktverhaltensregeln sich in Spezialgesetzen befinden, gibt es also nicht unerhebliche Schnittmengen zum Internetrecht, zum Markenrecht und zum Urheberrecht, wodurch sich das Portfolio unserer Kanzlei hervorragend ergänzt.

Für Ihr eigenes Unternehmen müssen unter anderem folgende Fragen geprüft und rechtssicher gestaltet sein:

– Verhalte ich mich selbst rechtstreu?
– Verstoßen meine Wettbewerber evtl. gegen die rechtlichen Vorgaben?
– Ist diese Äußerung in der Werbung erlaubt?
– Wie muss der Preis ausgezeichnet werden?
– Was muss ich tun, um meinen Internetauftritt rechtssicher zu gestalten?
– Wie sehen Impressumspflichten und Informationspflichten aus?
– Muss ich über Widerrufsrechte belehren? Und wenn ja, wie?
– Darf ein Bild oder Text in der Werbung verwendet werden?
– usw.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen die Fallstricke des modernen Werbe- und Wettbewerbsrechts zu umgehen.

Eine Weisheit wird in unserer langjärigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht immer wieder bestätigt:
Die Rechtsberatung im Vorfeld ist fast immer günstiger als die Kosten, die anfallen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

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