Die Verkehrssicherungspflicht besteht, wenn jemand einen gefährlichen Verkehr eröffnet: z.B. eben eine Veranstaltung durchführt. Dann muss er das tun, was notwendig und zumutbar ist, um bspw. den Besucher zu schützen. Dabei gilt inhaltlich die Grenze, ab wann ein durchschnittlich informierter und aufmerksamer Besucher Vorkehrungen erwartet.
Eine Frage wird dabei aber oft übersehen, nämlich die nach der zeitlichen Dauer der Verkehrssicherungspflicht: Wie lange ist denn der Veranstalter verantwortlich für die Aufrechterhaltung seiner Sicherheitsmaßnahme?
Lesen Sie den vollständigen Beitrag dazu auf unserem Blog.
Urheberangabe für das Foto für diesen Beitrag:
- sicherheitsregeln: © Marco2811 - Fotolia.com