Für Seminare und Fortbildungen gibt es unzählige Anbieter, somit auch ebenso viele Angebote. Das Wettbewerbsrecht setzt aber auch hier der Werbung der Anbieter Grenzen. Häufig erwecken Anbieter den Eindruck, das angebotene Seminar sei ein Pflichtseminar oder eine Voraussetzung, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.

Vom Landgericht Köln gibt es dazu nun ein Urteil. Die Hintergründe und die Entscheidung können Sie auf unserem Blog nachlesen.

Urheberangabe für das Foto für diesen Beitrag:

  • Gesetzbuch mit Richterhammer – Wettbewerbsrecht: © Zerbor – Fotolia.com