Ein Unternehmen veranstaltet eine Jubiläumsfeier, zu der alle Beschäftigten eingeladen werden. Außerdem werden Gäste aus Politik und Wirtschaft und auch Geschäftspartner eingeladen. Zudem wird ein weltbekannter Künstler engagiert.
Aufgabe der Mitarbeiter soll sein, die Gäste zu betreuen, um den Kontakt zu den Kunden zu verfestigen.
Handelt es sich aber nun um eine Betriebsveranstaltung handelt, bei der es den steuerlichen Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter im Auge halten muss?
Das Finanzgericht hat dazu schon einmal entschieden. Mehr dazu können Sie in unserem Blog-Beitrag auf unserem Onlineportal zum Veranstaltungsrecht eventfaq.de nachlesen.
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