Im Gesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sind verschiedene Vertragstypen geregelt: Mietvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag, … Jeder Vertragstyp hat jeweils unterschiedliche Regelungen. Zum Beispiel sind die Hauptpflichten aus dem Vertrag unterschiedlich, die Regelungen zur Gewährleistung oder auch zur Haftung.
Aber nicht immer gibt es zwischen zwei Vertragspartnern nur einen Vertrag, es kann auch „Mischverträge“ geben, wenn mehrere Vertragstypen gleichzeitig auftreten. Heutzutage ist diese Form des Vertrages sogar eher als üblich anzusehen, insbesondere in der IT- und Eventbranche, wo ein Vertrag selten in eine ganz bestimmte „Schublade“ passt.
Wollen die Vertragspartner angesichts der Unsicherheit, welches Vertragsrecht anzuwenden ist, Klarheit schaffen, können sie das durch klare vertragliche Gestaltung tun.
Wie das geht? Das lesen Sie auf unserem Onlineportal für das Veranstaltungsrecht: eventfaq.de.
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