Bei der Vermietung von Locations stellt sich immer mal wieder das „Problem“, dass man sie ggf. nicht jedem überlassen will. Was noch für den rein privatrechtlich handelnden Vermieter ohne städischen oder kommunalen Bezug funktionieren mag, geht für die klassische Stadthalle unter städtischer Kontrolle nicht: Man muss potentielle Mieter gleich behandeln. Das gilt umso mehr für politische Parteien.
Lesen Sie auf unserem Blog, wie das Gericht in diesem Fall entschieden hat und mit welcher Begründung.
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