Vereinsfest: Eine neue Lebensmittelverordnung der EU sorgt für Aufregung: Ab dem 13.12.2014 muss einem unverpackten Lebensmittel eine Vielzahl von Informationen beigefügt werden, welche insbesondere allergene Stoffe auflisten. Dazu soll eine schriftliche, gut sichtbare Information erstellt und zugänglich gemacht werden müssen. Unter diese Verordnung fallen auch Kuchen und Torten auf Vereinsfesten und anderen Veranstaltungen, nicht nur in der Konditorei.
Grundlage ist die EU-Verordnung 1169/2011. Den Mitgliedstaaten ist es indes überlassen, die Art und Weise der Kennzeichnung bei unverpackter Ware national zu regeln.
Das zuständige Ministerium hatte einen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorgestellt, zu dem die Verbände Stellung nehmen konnten. So haben nicht nur der Deutsche Konditorenbund, sondern auch ehrenamtliche Organisationen Protest eingelegt; mehr als 50 Stellungnahmen sind beim Ministerium eingegangen.
Gerade mit Blick auf ehrenamtliche Vereinsmitglieder, die dem Verein zu seinem Fest einen Kuchen mitbringen, könnte die neue Verordnung ein Ärgernis werden. Daher wird nun beim Ministerium geprüft, Ausnahmeregelungen für Kuchenspenden festzulegen, die im Jahr nur wenige Male erbracht werden.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
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