Eine Veranstaltung muss aufgrund von Sturm und Unwetter abgesagt werden. Inwieweit ist aber ein Veranstalter eigentlich verantwortlich zu machen? Auch an den letzten Wochenenden wurden wieder mehrere Veranstaltungen unterbrochen oder abgesagt.
Durch die vielen Unwetter erreichen uns daher derzeit regelmäßig Anfragen zum rechtlichen Umgang damit. Beispielsweise verletzt sich ein Besuch bei einem Sturm. Dann stellt sich eben die Frage, inwieweit der Veranstalter verantwortlich gemacht werden kann.
Was ist zu beachten und worauf kommt es an? Lesen Sie dazu unseren Beitrag und natürlich auch zu vielen weiteren Themen auf unserem Portal rund um das Veranstaltungsrecht. Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Sie haben Beratungsbedarf zu Fragen rund um Ihre Veranstaltung? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Urheberangabe für das Foto für diesen Beitrag:
- Verwstung auf dem Zeltplatz.: © jozsitoeroe – Fotolia.com