Weil die Frage immer wieder aufkommt: Reicht es aus, den Besucher oder allgemein den Vertragspartner auf Gefahren hinzuweisen?
Antwort: Das kommt darauf an 🙂
Grundsätzlich muss der Veranstalter erst einmal versuchen zu verhindern, dass die Gefahr überhaupt entsteht bzw. sich realisiert. Ein Hinweis (z.B. das Schild „Achtung Gefahr“) kann dabei im Regelfall nur ein Hilfsmittel sein.
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- Yellow wet floor warning sign on the floor in hotel: © phanuwatnandee – Fotolia.com