Ein gängiges Mittel zur Beschäftigung von Mitarbeitern – auch bei Veranstaltungen – sind befristete Arbeitsverträge. Dabei muss aber beachtet werden, dass nicht in jedem Fall eine Befristung zulässig ist: Und eine unzulässige Befristung führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für eine Befristung:
- Ohne Sachgrund
- Mit Sachgrund
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- Waiter carrying plates with meat dish on some festive event: © davit85 - Fotolia.com