Das Thema Scheinselbständigkeit schwebt oft wie ein Damoklesschwert über dem Auftraggeber eines Freien Mitarbeiters. Es gibt viel Unsicherheit, gerade bei den Hauptkriterien
- Eingliederung in den Betrieb und
- Weisungsabhängigkeit.
Es gibt viele Urteile dazu, die sich naturgemäß immer am Einzelfall orientieren. Dennoch kann man den einen oder anderen Schluss daraus ziehen. Hier reiht sich nun ein Urteil des Sozialgerichts Landshut ein, das zwar einen Physiotherapeuten betrifft, man kann aber dennoch auch hier das eine oder andere für die Veranstaltungsbranche herauslesen.
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