Wie verhält es sich, wenn ein Verbraucher an einem Messestand ein Produkt kauft?

Kauft ein Verbraucher in einem Internetshop Waren, dann spricht man von einem Fernabsatzgeschäft. Das Fernabsatzgeschäft führt in den meisten Fällen (Ausnahme: termingebundene Tickets!) dazu, dass der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat.

Wenn ein Verbraucher in einem Ladenlokal Waren kauft, hat er kein Widerrufsrecht: Er kann die Ware ja dort anschauen.

Der juristische Knackpunkt: Bei einem Messestand handelt es sich ja nicht um ein typisches, dauerhaftes Ladenlokal des Ausstellers, sondern um einen Ausstellungsstand, der nur für die Dauer der Messe dort steht.

In einem Gerichtsprozess hat ein Verbraucherschutzverband einen Aussteller verklagt, der einen Verbraucherkäufer nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen hatte.

Die Frage wurde schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Wie der EuGH hierauf geantwortet hat, können Sie hier auf unserem Blog nachlesen.

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