Bei Incentives und Reisen muss dem Kunden einiges geboten werden. Je exotischer und je mehr „anders“, desto juristisch kritischer, kann man sagen. Beispielsweise Kamelreiten:

Bei einem Ausritt mit Kamelen war eine Teilnehmerin aus ca. 1,90 Meter Höhe vom Kamel gestürzt, als das Kamel – offenbar durch Hundegebell aufgeschreckt – eine abrupte Bewegung ausgeführt hatte. Die Frau forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Kamelführer, der zugleich auch Eigentümer der Kamelfarm war.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Mann nun zur Zahlung von insgesamt ca. 100.000 Euro.

Zu den Entscheidungsgründen des OLG Stuttgart geht es hier lang.

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