Viele Unternehmer meinen, mit der Gründung einer GmbH seien Sie haftungsrechtlich „aus dem Schneider“. Das ist eine böse Fehleinschätzung. Gerade beim aktuellen Thema DSGVO höre ich oft von Geschäftsführern (meist sind das auch die Gründer der GmbH), dass das schon nicht so schlimm werde und sie notfalls ja die GmbH hätten, mit der die Haftung begrenzt sei.

Ob es schlimm wird oder nicht, das wissen wir tatsächlich nicht – abgesehen davon, dass die DSGVO als gesetzliche Pflicht ja eigentlich nicht zur Disposition steht, ob man selbst es wichtig findet oder nicht…!

Was Sie dazu wissen müssen, können Sie hier auf unserem Blog nachlesen.

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