In der Eventbranche werden viele Hostessen, Servicekräfte, Promoter, Aufbauhelfer usw. benötigt. Arbeitgeber möchten naturgemäß auf Arbeitskräfte nur dann zurückgreifen, wenn sie diese auch tatsächlich benötigen und dafür Geld von einem Auftraggeber erhalten.
Ein beliebtes Mittel ist die kurzfristige Beschäftigung oder auch der Minijob. Bei beiden spricht man von einer geringfügigen Beschäftigung. Wann aber liegt eine geringfügige Beschäftigung vor?
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- Waiter carrying plates with meat dish on some festive event: © davit85 - Fotolia.com