Ein Vereinsmitglied verletzt sich, als es sich bspw. im Verein im Rahmen einer Verstaltung engagiert: Es werden Pavillons und Zelte aufgebaut, der Rasen gemäht, gegrillt usw.

Und es kommt immer mal wieder vor, dass sich das Vereinsmitglied dabei verletzt. Fällt das dann aber auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Was Sie beachten sollten, können Sie in meinem Beitrag auf meinem Portal rund um das Veranstaltungsrecht nachlesen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

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