Erklärt der Berater nur kurz, man sollte doch „sicherheitshalber“ A oder B tun, ist die Beratung nicht ausreichend. Ist eine Maßnahme notwendig, muss er den Kunden darüber aufklären, was die (Rechts-)Folgen eines Unterlassens sein können – und zwar so deutlich, dass der durchschnittliche aufmerksame Kunde diese Folgen versteht und sein Handeln daran ausrichten kann.
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