Ein Arbeitnehmer kann unbefristet eingestellt werden oder befristet. Für die Befristung sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor, die im sogenannten Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz: TzBfG) geregelt sind. Welche Gründe u. a. in § 14 Absatz 1 TzBfG geregelt sind, können Sie in unserem Beitrag auf unserem Blog nachlesen.
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