Veranstaltungen, Maassenveras

Am Sonntag hat die Polizei den Faschingsumzug in Braunschweig kurzfristig abgesagt. Es bestünde eine konkrete Anschlagsgefahr mit einem islamistischen Hintergrund, so die Polizei. Die ersten der bereits anwesenden Zuschauer, insgesamt 250.000 wurden erwartet, wurden über Polizeidurchsagen informiert.

Auch wenn die Jecken verständlicherweise traurig über die Absage seien, so respektiere man die Entscheidung der Polizei selbstverständlich, so ein Sprecher.

Tatsächlich ist es so, dass eine Absage, ebenso wie der Abbruch einer Veranstaltung, den oder die Entscheider immer vor ein Problem stellt: Man kann sich schnell “lächerlich” machen bzw. man wird schnell als Angsthase abgestempelt, wenn man eine Entscheidung trifft, die sich dann im Nachhinein als nicht erforderlich herausstellt. Bei solch “absoluten” Entscheidungen können mehrere Aspekte ggf. hilfreich sein:

  • Dem Entscheider werden Berater oder ein Beraterteam zur Seite gestellt.
  • Vorgesetzte geben dem Entscheider Grenzen bzw. Orientierungshilfen vor, wann er tatsächlich vollkommen frei selbst entscheiden kann, ohne dass er Konsequenzen fürchten muss bzw. wann er ggf. Rücksprache halten soll.
  • Außerdem sollte es zuvor Informationen über finanzielle Risiken geben, bspw. ob und inwieweit ein potentieller Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wäre bzw. ob der Versicherer bestimmte Voraussetzungen fordert, die vor einer Entscheidung erfüllt werden müssen.
  • Vorgesetzte geben Hilfsmittel und Regularien vor, wie ein Entscheidungsprozess ablaufen sollte und führen Übungen dazu durch: Soll z.B. ein schriftliches Protokoll erstellt werden, damit die Entscheidungsfindung später nachvollzogen werden kann?
  • Vorgesetzte stärken dem Entscheider den Rücken: Wenn Vorgesetzte einer Person die Entscheidungsgewalt übertragen, dann dürfen sie ihn nachher nicht im Regen stehen lassen, wenn sich die Entscheidung später als übertrieben darstellt. Die Alternative: Selbst entscheiden und die Verantwortung nicht vorher auf andere abwälzen.
  • Vorgesetzte geben als Regel vor, dass auch Kolleginnen und Kollegen des Entscheiders die Entscheidung nicht in der Öffentlichkeit kommentieren und in Frage stellen.

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer, der derlei absolute Entscheidungen trifft bzw. treffen muss, zumindest nicht viel Angst um seinen Arbeitsplatz haben: Solange er nicht offenkundig grob fehlerhaft entschieden hat, würde eine Kündigung nicht rechtmäßig sein, ebenso könnte der Arbeitgeber vermutlich keinen Schadenersatz von seinem Arbeitnehmer fordern. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuvor hatte im Regen stehen lassen und dem Arbeitnehmer keine Hilfsmittel bzw. Organisationsstruktur zum Zweck der Entscheidung an die Hand gegeben hat.

Problematisch kann es ggf. aber werden, wenn der Arbeitnehmer eine Entscheidung trifft, zu der er gar nicht befugt ist. Dann hängt es davon ab, ob der Arbeitnehmer in der Lage war, zuvor noch Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten zu können, oder ob die Gefahr bereits derart konkret bevorstand, dass sofortiges Handeln geboten und ein Zuwarten den Schaden nur vergrößert hätte.

Möchte der Arbeitgeber einen Beschäftigten bestimmen, der Entscheidungen künftig treffen soll/muss, dann muss er prüfen, ob der Auserwählte fachlich und geistig dazu in der Lage ist; er darf seinen Mitarbeiter nicht überfordern.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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  • Karneval/Menschen beim Karnevalsumzug: © KarlGroe – Fotolia.com